Die Beratungsschwerpunkte von Herrn Ropel liegen im IT-Recht, dem Recht des geistigen Eigentums sowie dem Wettbewerbsrecht. Ein besonderer Tätigkeitsschwerpunkt ist das Medienrecht im Bereich der Computer- und Videospiele auf allen Plattformen und über alle Vertriebswege. Herr Ropel berät dabei in allen Fragestellungen aus dem zivilen, dem öffentlichen und dem strafrechtlichen Bereich.
Im zivilrechtlichen Bereich berät Herr Ropel u.a. über die Gestaltung von Entwicklungs- und Distributionsverträgen und der Nutzungsbedingungen für Onlinedienste (v.a. virtuelle Welten und Währungen). Er unterstützt Start-up Unternehmen bei dem Aufbau neuer Geschäftsmodelle ebenso wie bereits lange eingesessene und weltweit erfolgreiche Unternehmen, die ihr geistiges Eigentum und bestehende Geschäftsmodelle schützen und erweitern wollen. Im öffentlich-rechtlichen Bereich sind vor allem Fragen des Jugendschutzes und des Glücksspielrechts im Online- sowie Offlinebereich einer der Beratungsschwerpunkte. Die strafrechtliche Beratung erfolgt vor allem im Zusammenhang mit gewerbsmäßigen Urheberrechtsverstößen, Computersabotage und Betrug im Onlinebereich auf Seiten der Rechteinhaber.