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Astrid Krüger.

Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Partnerin.

Neue Mainzer Straße 28
60311 Frankfurt am Main

T: +49 69 900 26-903
F: +49 69 900 26-999
E: astrid.krueger@schulte-lawyers.com

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Schwerpunkte.

  • Individuelles und kollektives Arbeitsrecht

Sprachen.

Deutsch, Englisch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Über.

Schwerpunkte der anwaltlichen Beratung von Astrid Krüger sind das Individual- und Kollektivarbeitsrecht inklusive angrenzender Rechtsgebiete, wie das Sozialversicherungsrecht, das Recht der betrieblichen Altersversorgung und das Arbeitnehmerdatenschutzrecht.

Astrid Krüger hat einen großen Erfahrungsschatz in der arbeitsrechtlichen Betreuung von Transaktionen; sie begleitet regelmäßig Restrukturierungsmaßnahmen und führt die damit verbundenen Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften. Auch die komplette Abwicklung – von Betriebsratsanhörungen, der Durchführung von Zustimmungsverfahren und der Abgabe von Massenentlassungsanzeigen – können unsere Mandanten in ihre Hände legen.

Die Verhandlung von Betriebsvereinbarungen und die Begleitung von Einigungsstellenverfahren gehören genauso zu ihrem Alltag wie das Führen arbeitsgerichtlicher Prozesse. Zudem hält sie regelmäßig Mandantenseminare über aktuelle Entwicklungen im Arbeitsrecht sowie über Grundlagen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts.

Das Arbeitsrechtsressort der Sozietät betreut nationale und internationale Unternehmen verschiedenster Größenordnungen und Branchen sowie leitende Angestellte. Viele der zumeist langjährigen Mandanten stammen aus dem Finanzdienstleistungs-, Chemie- und IT-Bereich.

Vita.

Astrid Krüger, Jahrgang 1977, studierte Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main und arbeitete während dieser Zeit am Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte. Anschließend absolvierte sie in Frankfurt am Main ihr Referendariat mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht. Sie ist seit 2005 als Rechtsanwältin im Arbeitsrecht bei SCHULTE RECHTSANWÄLTE. In dieser Zeit war sie für zwei Monate im arbeitsrechtlichen Dezernat in einer befreundeten Kanzlei in Washington D.C. tätig. Sie ist seit 2009 Fachanwältin für Arbeitsrecht und seit 2012 Partner bei SCHULTE RECHTSANWÄLTE.

Veröffentlichungen.

"Übertragungsfähiger Teil bei Betriebsübergang", AuA 2/16, S. 120.

"Schaffung einer ausgewogenen Altersstruktur im Insolvenzverfahren", AuA 1/16, S. 58.

"Staffelung der Urlaubsdauer nach Alter möglich", AuA 8/15, S. 487.

"Tarifvertraglicher Ausschluss der ordentlichen Kündigung", AuA 3/15, S. 184 f.

"Festlegung eines Leistungsbonus nach billigem Ermessen", AuA 12/14, S. 730.

"Sozialauswahl bei Personalabbau in der Insolvenz", AuA 8/14, S. 488 f.

"Verlegung des Arbeitsorts durch Versetzung", AuA 1/14, S. 58.

"Verlosung von Arbeitsplätzen nach Transfergesellschaft", AuA 6/13, S. 378 f.

"Missbrauchskontrolle bei Kettenbefristungen zur Vertretung", AuA 3/13, S. 180.

"Ausgeschiedene Mitarbeiter - Wem gehören die Social-Media-Accounts?", AuA 8/12, S. 467 ff. (mit Wojtek Ropel).

"Agilität weitergedacht", AuA 4/18, S. 210 f.

"Zeit gewinnen – Im Blickpunkt: Coronavirus und arbeitsrechtliche Maßnahmen – ein Update", Deutscher AnwaltSpiegel, Ausgabe 6 2020, S. 5 f.

Digitale Veröffentlichungen auf dem SCHULTEblog.