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Jahresgespräche

BGH: Neue kartellrechtliche Spielregeln für Verhandlungen zwischen Handel und Herstellern

BGH: Neue kartellrechtliche Spielregeln für Verhandlungen zwischen Handel und Herstellern

Seit der Entscheidung des BGH vom 23. Januar 2018 ist klar, dass bei Verhandlungen zwischen Handel und Herstellern neue kartellrechtliche Spielregeln gelten. Unternehmen, die in den persönlichen Anwendungsbereich des Anzapfverbotes fallen, weil sie marktbeherrschend oder weil andere Unternehmen von ihnen abhängig im Sinne des § 20 Abs. 2 GWB sind, müssen ihre kartellrechtliche Compliance auf diese Situation einstellen.

Das Verbot des Anbietens unter Einstandspreis nach der 9. GWB-Novelle

Das Verbot des Anbietens unter Einstandspreis nach der 9. GWB-Novelle

Mit der 9. GWB-Novelle, die am 9. Juni 2017 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber durch eine enge Definition des Begriffs der Einstandspreise die Vorgaben zum Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis in § 20 Abs. 3 GWB verschärft. In unserem Beitrag beantworten wir die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.