SCHULTERIESENKAMPFF. möchte sich bei allen Teilnehmern der Veranstaltung am 6. Februar 2018 recht herzlich bedanken. Der Abend war ein voller Erfolg und wir hoffen, dass für jeden der Anwesenden viele nützliche Informationen dabei waren.

Los ging es gegen 17:00 Uhr. Nach einem kurzen Kennenlernen im Foyer eröffnete Dr. Michael Dallmann die Präsentation mit der Vorstellung der Referenten. Außer ihm informierten auch Petra Ostmann und Philipp Busse von SCHULTERIESENKAMPFF. über Änderungen, die die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mit sich bringt. Nach dem Vortrag lud SCHULTERIESENKAMPFF. noch zum Beisammensein mit Snacks und Drinks ein. Für all diejenigen, die nicht an der Veranstaltung teilnehmen konnten, haben wir kurz ein paar wesentliche Inhalte der Veranstaltung zusammengefasst:

EU DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG.

ANWENDUNGSBEREICH DER DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG?

Zu Beginn des Vortrags ging Herr Dr. Dallmann zunächst auf den Anwendungsbereich der DSGVO ein. Es wurde hervorgehoben, dass die DS-GVO ab dem 25. Mai 2018 in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ohne Umsetzungsakt direkt anwendbar ist und die nationalen Datenschutzregeln durch die DSGVO ersetzt werden. Durch sog. Öffnungsklauseln in der DSGVO können Mitgliedstaaten in bestimmten Bereichen jedoch eigenständige bzw. ergänzende Regelungen treffen. Das ist in Deutschland durch das neue BDSG geschehen. Zudem wurde ausgeführt, dass die DSGVO im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage auch für Verantwortliche gilt, die nicht in der EU niedergelassen sind, sofern sich ihr Angebot von Waren oder Dienstleistungen an Betroffene innerhalb der EU wendet.

WAS ÄNDERT SICH FÜR UNTERNEHMEN?

Im weiteren Verlauf des Vortrags wurde ein wesentlicher Schwerpunkt auf die notwendigen Anpassungen für Unternehmen durch die DSGVO gelegt.

So wurde ausgeführt, dass die Rechte der Betroffenen deutlich gestärkt wurden und Unternehmen zukünftig dem Betroffenen bei Erhebung der Daten eine Vielzahl von neuen Informationen zur Verfügung stellen müssen. Neben einer Erläuterung der entsprechenden zusätzlichen Informationen wurde anhand von Beispielen auch dargelegt, wie die Informationspflichten von Unternehmen zukünftig erfüllt werden können.

Sodann wurde auf die mit der DSGVO einhergehenden deutlich umfangreicheren Pflichten der verantwortlichen Unternehmen eingegangen. Ein Schwerpunkt lag hierbei auf Erläuterungen hinsichtlich des zukünftig zu führenden Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten. Anhand eines Muster-Verzeichnisses wurde erläutert, wie ein Verzeichnis von Unternehmen nach den Vorgaben der DSGVO zu führen ist.

Anschließend wurde auf die von Unternehmen in Zukunft durchzuführende Datenschutz-Folgenabschätzung bei Verarbeitungstätigkeiten mit einem hohen Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen und die deutlich verschärften Meldepflichten bei Datenpannen eingegangen. Auch diesbezüglich wurde anhand von praktischen Beispielen erläutert, wie diese Pflichten umzusetzen sind und konkrete Schritte zur Umsetzung im Unternehmen aufgezeigt.

Abgerundet wurde der Vortrag mit Ausführungen zu Änderungen beim Beschäftigungsdatenschutz, insbesondere in Bezug auf Einwilligungen und Betriebsvereinbarungen als Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung. Schließlich folgten Erläuterungen, wie und in welcher Höhe die Aufsichtsbehörden ab Geltung der DSGVO Bußgelder erlassen können, sowie Ausführungen zu drohenden (immateriellen) Schadensersatzansprüchen von betroffenen Personen.


FRAGEN ZUM DATENSCHUTZ?

Wir von SCHULTERIESENKAMPFF. sind Ihnen gerne behilflich! Bei uns finden Sie Rechtsberatung auf den Punkt gebracht. Kontaktieren Sie uns, wir freuen uns auf Ihre Anfrage:

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Dr. Michael Dallmann, LL.M.

LL.M. (London), Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth).
Partner.

An der Hauptwache 7
60313 Frankfurt am Main

T: +49 69 900 26-804
F: +49 69 900 26-999
E: michael.dallmann@schulte-lawyers.com

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Petra Ostmann.

Partner/Fachanwältin.

An der Hauptwache 7
60313 Frankfurt am Main

T: +49 69 900 26-816
F: +49 69 900 26-999
E: petra.ostmann@schulte-lawyers.com

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