Compliance ist so viel mehr als die Beachtung von Rechtsvorschriften: Compliance ist die Transformation und praktische Vereinbarkeit von Unternehmenskultur und gesetzlichen Vorgaben. Bei SCHULTE RECHTSANWÄLTE. leben wir das. Im Zentrum unserer Beratung steht die effiziente Implementierung von Compliance-Inhalten in Ihrem Unternehmen, so dass Ihre Mitarbeitenden selbstbewusste und rechtssichere Entscheidungen treffen und sich auf den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens fokussieren können.

Sie haben Fragen zur Rechtsberatung in Sachen Compliance? Treten Sie mit uns in Kontakt und wir melden uns umgehend bei Ihnen:

Unser Compliance-Leistungsportfolio.

Wir bieten die gesamte Bandbreite an Compliance-Bausteinen an. Hierbei gibt es kein „One-Size-Fits-All“. Anhand von Faktoren wie Branche, Risiken, Unternehmensgröße und Budget unterbreiten wir Ihnen ein Angebot, das alle Ihre Bedürfnisse abdeckt und unter anderem einen oder mehrere der folgenden Aspekte umfasst:

  • Risikoanalysen & Audits: Risikoanalysen als Ausgangspunt sowie fortlaufende Überprüfung der Compliance sind Herzstück des Risikomanagements wie nicht zuletzt § 5 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zeigt. Das Spektrum unserer Risikoanalysen reicht von einfachen interaktiven Fragenkatalogen bis hin zu umfangreichen Audits unter Auswertung von Unterlagen, elektronischen Daten und Mitarbeitergesprächen. Gemeinsam finden wir das für Sie passende Angebot.

  • Compliance-Dokumente: Wir kümmern uns um alle notwendigen Dokumente und erstellen, überprüfen oder passen für Sie (Supplier) Code of Conducts, Merkblätter oder Richtlinien an. Klare Sprache, ansprechendes Design und Empfehlungen für die interne und externe Kommunikation der Dokumente sind für uns selbstverständlich.

  • Wissensvermittlung: Auch die größten Compliance-Anstrengungen laufen ins Leere, wenn Ihren Mitarbeitenden die Orientierung in Compliance-relevanten Situationen fehlt. Mit unseren Schulungen und interaktiven e-Learnings inklusive nahtloser Integration in Ihr Learning-Management-System sind Sie bestens aufgestellt. Mehr erfahren >>>

  • Compliance-Struktur: Funktionierende Compliance beruht auf effizienten Prozessen. Wir beraten Sie zum Aufbau und der Optimierung Ihrer Compliance-Struktur, das heißt Verantwortlichkeiten, Meldewegen, technisch organisatorische Maßnahmen (TOM), genutzte Software und Portale.

  • Meldesysteme: Hinweisgeberschutz, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, EU-Lieferkettenrichtlinie…immer mehr Compliance-Gesetze verlangen nach angemessenen Meldesystemen. Von der Planung, über die Implementierung bis hin zum Betrieb beraten wir Sie zu Struktur, Umfang, Software und Zuordnung von interner und externer Zuständigkeit.

  • Ermittlungen: Sowohl präventiv zur Abklärung bestimmter Compliance-Risiken oder im Rahmen behördlicher Untersuchungen stehen wir Ihnen jederzeit bei. Profitieren Sie von unserer jahrzehntelangen Erfahrung aus kartellrechtlichen Ermittlungsverfahren und gehen Sie auf Nummer sicher.

Auswahl unserer Beratungsschwerpunkte.

  • Arbeitsrecht: Im Rahmen unserer arbeitsrechtlichen Beratung implementieren wir Prozesse beziehungsweise vermitteln Ihnen das notwendige Wissen für alle wesentlichen Themen wie beispielsweise Befristungen, Umgang mit Low-Performern, Restrukturierungen und Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

  • Datenschutz: Die datenschutzrechtliche Compliance steht und fällt mit dem Erfolg der eingesetzten Prozesse. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung und Optimierung der technisch organisatorischen Maßnahmen (TOM), Löschkonzepte, Auftragsverarbeitungs-Verträge, etc. und sensibilisieren Ihre Mitarbeitenden im Rahmen von Schulungen.

  • ESG & Nachhaltigkeit: Alles im grünen Bereich? Die Anforderungen an die unternehmerische Verantwortlichkeit für Umweltbelange nimmt stetig zu. Wir gestalten Ihre „Green Claims“ rechtssicher, erstellen Nachhaltigkeitskodizes und setzen ESG-Reporting-Pflichten Ihrer Gesellschaften um.

Themen.

Ihre Berater.

Compliance-Podcast.

Compliance-Newsletter.

  • Geschäftsgeheimnisschutzgesetz: Schützen Sie Ihre Geschäftsgeheimnisse und die Geschäftsgeheimnisse Ihrer Geschäftspartner ausreichend im Sinne des GeschGehG? Wir helfen Ihnen bei Vertragsentwürfen, Geheimhaltungs-Richtlinien und der Sensibilisierung sowie den notwendigen Vorkehrungen beim Ausscheiden Ihrer Mitarbeitenden.

  • Hinweisgeberschutz: Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz und die EU-Whistleblower-Richtlinie verlangen den effektiven Schutz von Hinweisgebern und nehmen dafür auch die Unternehmen in Pflicht. Wir unterstützen Sie bei der Einrichtung von Meldesystemen, dem Umgang mit Meldungen, dem Fall-Management und gegebenenfalls notwendigen internen Untersuchungsmaßnahmen.

  • Kartellrecht: Unsere kartellrechtliche Beratung versetzt Sie in die Lage, sich jederzeit rechtssicher und effizient innerhalb der kartellrechtlichen Rahmenbedingungen zu bewegen und souveräne Entscheidungen zu treffen. Hierzu beraten wir zu allen Bereichen des Kartellrechts: Prüfung von Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Fusionskontrollverfahren, Gestaltung von Vertriebssystemen, Vertretung in Bußgeldverfahren in Deutschland und der EU, Kartellschadensersatzklagen sowie Entwicklung von Compliance-Programmen inklusive Antitrust Audits.

  • Lieferkettengesetze: Unternehmen tragen aufgrund des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) und der künftigen EU-Lieferkettenrichtlinie künftig mehr Verantwortung für menschen- und umweltrechtliche Aspekte entlang der Wertschöpfungskette. Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir Ihre Risiken, planen, monitoren und optimieren die Maßnahmen zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten, entwerfen und beraten Vereinbarungen und schützen Sie gegenüber Behörden und vor Gericht wegen vermeintlicher Pflichtenverstöße.

  • Transaktionen: Ob Due-Diligence-Prüfung, datenschutz- und kartellrechtskonformer Datenraum oder Audit zur Prüfung hinreichender Compliance-Maßnahmen beim Zielunternehmen: unser M&A/Transaktions-Ressort kennt die richtigen Lösungen und weiß, dass Transaktionsberatung immer auch Compliance-Beratung ist.

  • Transparenz-, Lobby- und Wettbewerbsregister: Wenn der Gesetzgeber alle Register ziehen, stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Wir prüfen für Sie eventuell notwendige Eintragungspflichten in das Transparenz- oder Lobbyregister. Und wenn bei der Compliance doch mal etwas schief geht, helfen wir Ihnen Einträge in das Wettbewerbsregister zu verhindern oder im Wege des Selbstreinigungsverfahrens.