Wir § Künstliche Intelligenz.

Das wirtschaftliche Potenzial Künstlicher Intelligenz („KI“) steigt rasant. Sie verspricht Effizienz- und Umsatzsteigerungen. Die gesamte Lieferkette – von der Erzeugung über die Verarbeitung und Herstellung bis hin zum Handel und der Vermarktung – kann von Künstlicher Intelligenz profitieren.

Unsere Beratung deckt alle wirtschaftsrechtlichen Bereiche der KI ab. Wir beraten bei der Auswahl von KI-Anwendungen, insbesondere zur Make-or-Buy-Decision. Wir begleiten die Gestaltung und Verhandlung von KI-Verträgen, sei es als Kauf-, Mietvertrag oder als KI-as-a-Service. Ergänzend entwickeln wir Ihre unternehmensinterne KI-Governance und bieten Compliance-Schulungen an. Im Konfliktfall übernehmen wir die Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung. Unsere Experten aus den Ressorts Arbeitsrecht, Compliance, Datenschutz, Gesellschaftsrecht, IP/IT, Kartellrecht sowie Vertrags- und Vertriebsrechts stehen Ihnen zur Seite.

Die rechtlichen Implikationen für den Einsatz von KI unterliegen dynamischen Veränderungen. Erste Regulierungsvorhaben sind auf dem Weg. In der Zwischenzeit gilt es, bestehende Gesetze entsprechend anzuwenden. Hier stehen wir Ihnen als verlässlicher und responsiver Partner zur Seite und zeigen Ihnen auf, warum die rechtlichen Anforderungen kein Hindernis für die Anwendung von KI in Ihrem Unternehmen sind und wie Sie Haftungs- und Bußgeldrisiken effizient und effektiv vermeiden.

Sie haben Fragen zur Rechtsberatung in Sachen Künstliche Intelligenz? Treten Sie mit uns in Kontakt und wir melden uns umgehend bei Ihnen:

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Was ist Künstliche Intelligenz? Eine Definition von KI.

KI umfasst nahezu alle Lebensbereiche, die gesamtgesellschaftliche Bedeutung von KI ist immens. Und doch ist Künstliche Intelligenz nur schwer zu definieren. Auf europäischer Ebene erfolgt ein Definitionsversuch in Art. 3 Nr. 1 des Entwurfs einer ersten KI-Verordnung („AI-Act“). „Software, die mit einer oder mehreren der in Anhang I aufgeführten Techniken und Konzepte entwickelt worden ist und im Hinblick auf eine Reihe von Zielen, die vom Menschen festgelegt werden, Ergebnisse wie Inhalte, Vorhersagen, Empfehlungen oder Entscheidungen hervorbringen kann, die das Umfeld beeinflussen, mit dem sie interagieren“. Technische Feinheiten müssen hierbei rechtlich ausgelegt werden: Bloß algorithmisches System oder schon Künstliche Intelligenz? Auch eine Einstufung als sogenannte Hochrisiko-KI-System, für das nach dem AI-Act besonders strenge rechtliche Anforderungen gelten sollen, ist zu prüfen.

Auswahl der Schwerpunkte unserer KI-Rechtsberatung.

Insbesondere bei Eigenentwicklungen von KI-Anwendungen sind bestehende bzw. sich abzeichnende regulatorische Vorgaben, wie etwa durch den AI-Act der EU, zu berücksichtigen. Bei dem AI-Act der EU handelt es sich weltweit um das erste umfassende Regulierungsvorhaben von KI. Der AI-Act soll Ende 2023 in der EU erlassen werden. Ziel ist es, einheitliche gesetzliche Bedingungen für KI zu schaffen. KI-Systeme müssen dabei bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, insbesondere sicher und transparent sein. Dabei wird ein abgestufter risikobasierter Ansatz verfolgt: Je nach Einstufung des KI-Systems gelten unterschiedliche Pflichten.

Daneben hat der Einsatz von KI viele Berührungspunkte mit dem Datenschutz. Hier müssen rechtzeitig die notwendigen Prozesse aufgesetzt und kontrolliert werden, um insbesondere eine DSGVO-konforme Verarbeitung persönlicher Daten zu gewährleisten.

Im arbeitsrechtlichen Kontext kann Künstliche Intelligenz nicht zuletzt in Recruiting- und Trainingsprozessen unterstützen. Gleichzeitig stellt sich häufig das Problem der Diskriminierung bei KI-gestützten Auswahlverfahren. Auch sind beim Einsatz von KI-Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates zu beachten.

Daneben müssen beim Einsatz von KI auch die Rechte der Unternehmen und Dritter berücksichtigt werden. Das gilt insbesondere bei der Einspeisung von Daten, die IP-Rechten (Urheberrechte, Marken- und Designrechte, Bildrechte, etc.) oder dem Geschäftsgeheimnisschutz unterliegen. Für die notwendige Sensibilisierung aber auch Selbstbefähigung im Alltag bieten wir Mitarbeiter- und Geschäftsführungsschulungen an.

Im Gesellschaftsrecht stellt sich die Frage, ob und gegebenenfalls wie Entscheidungsprozesse unter Zuhilfenahme von KI getroffen oder gar an diese delegiert werden können. Damit geht die Frage nach der Haftung für Künstliche Intelligenz einher.

Werden KI-Anwendungen im Rahmen wettbewerblicher Entscheidung, wie etwa der Preissetzung eingesetzt, sind kartellrechtliche Vorgaben zu beachten, damit Unternehmen nicht unversehens zu Kartellanten werden. Gleichzeitig kann das Kartellrecht Ansprüche auf Herausgabe wesentlicher (Trainings-)Daten gewähren, die Unternehmen überhaupt erst in die Lage versetzen, in Konkurrenz zu anderen zu tragen.


Gerne stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema Künstliche Intelligenz zur Seite, vereinbaren Sie hier Ihren Beratungstermin: