Sonntag, 17. Juni, 17:00 Uhr, Deutschland – Mexiko

Samstag, 23. Juni, 20:00 Uhr, Deutschland – Schweden

Mittwoch, 27. Juni, 16:00 Uhr, Deutschland – Südkorea

Das sind die Daten der Gruppenspiele der DFB-Elf bei der Weltmeisterschaft in Russland 2018 und spätestens beim Spiel gegen Südkorea stellt sich (zumindest für Fans der deutschen Nationalmannschaft) die Frage:

Darf ich während der Arbeitszeit Fußball schauen?

Wie so häufig in rechtlichen Beziehungen gibt es hier einen klaren Grundsatz, zu dem es im Einzelfall Ausnahmen geben kann.

Grundsätzlich nicht erlaubt

Soviel vorweg, Fußball schauen während der Arbeitszeit stellt grundsätzlich einen Verstoß gegen arbeitsvertragliche Verpflichtungen dar und ist somit verboten.

Nach dem zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer abgeschlossenen Arbeitsvertrag schuldet der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit seine Arbeitsleistung. Wer in diesem Zeitraum ein Fußballspiel anschaut, ist dadurch zu sehr abgelenkt und ein vernünftiges Arbeiten ist nicht möglich.

So sieht dies auch die Rechtsprechung. Das Arbeitsgericht Köln urteilte am 28.08.2017 (Az.: 20 Ca 7940/16), dass eine Abmahnung gegenüber einem Arbeitnehmer rechtmäßig ist, der während seiner Arbeitszeit ein Fußballspiel auf seinem Computer ansah. Dem Gericht reichte es für die Bejahung einer Ablenkung von der Arbeit aus, dass dem Arbeitnehmer lediglich ein Zeitraum von 30 Sekunden nachgewiesen werden konnte, in dem er das Spiel schaute.

Wo kann es Ausnahmen geben?

Von dem dargestellten Verbot ist grundsätzlich auch die Möglichkeit umfasst, die Spiele im Radio zu hören oder einen Live-Ticker im Internet oder auf dem Smartphone zu lesen. Auch hier gilt aufgrund der damit verbundenen Ablenkung von der Arbeit ein Verbot.

Hat der Arbeitgeber in der Vergangenheit das Radiohören im Büro zwar erlaubt, bezieht sich diese Erlaubnis in den meisten Fällen lediglich auf das Hören von Musik. Da diese als „Hintergrundmusik“ die Arbeitnehmer nicht in einem solchen Maße von der Arbeit ablenkt, wie das Mitverfolgen einer Fußballspielübertragung, ist das Hören eines Fußballspiels im Radio während der Arbeitszeit ebenfalls grundsätzlich untersagt.

Lediglich in Fällen, in denen der Arbeitgeber den Angestellten die private Nutzung des Internets während der Arbeitszeit erlaubt, kann der Arbeitnehmer den Spielstand während der Arbeitszeit über einen Ticker oder ähnliches abrufen. Dieses Abrufen darf jedoch nicht länger dauern, als die sonstige (kurze) private Nutzung des Internets, die vom Arbeitgeber erlaubt und geduldet ist.

Eine weitere Möglichkeit, Anstoß- und Arbeitszeiten zu vereinbaren, resultiert aus flexiblen Arbeitszeiten. Hat der Arbeitnehmer lediglich Kernarbeitszeiten oder Erreichbarkeitszeiten, die nicht mit den Zeiten der Übertragung des Fußballspiels kollidieren, kann die Arbeit während der Übertragung unterbrochen und danach fortgesetzt werden. Jedoch sollte diese Möglichkeit aus Gründen der Rechtssicherheit im Vorfeld mit dem Arbeitgeber abgeklärt werden.

Fazit

Leider für alle Fußball-Fans, ist das Schauen oder Hören von Fußballspielen während der Arbeitszeit verboten.

Um gegebenenfalls doch die Möglichkeit zu haben, Spiele der jeweils unterstützten Nationalmannschaft anzusehen, sollte im Vorfeld die Kommunikation mit dem Arbeitgeber gesucht werden, sodass es im Nachhinein nicht zu Streitigkeiten kommt.

Wir von SCHULTE RIESENKAMPFF. drücken Ihnen und der jeweils von Ihnen unterstützten Nationalmannschaft hierfür und für das Turnier die Daumen.


Leander Hornung berät Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsrechts und Gesellschaftsrechts.