NIS-2- und BSIG-konforme IT-Sicherheitsschulungen für Geschäftsleitungen und Führungskräfte.

Mit der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in nationales Recht (BSI-Gesetz) gelten klare Schulungspflichten für Geschäftsführer und Vorstände: Mindestens alle drei Jahre ist eine mindestens vierstündige Schulung zur IT- und Informationssicherheit verpflichtend.

Eine große Gruppe von Menschen sitzt in einem Konferenzraum oder im Auditorium und hört einem Vortrag zu, der von einem sichtlich sprechenden Mann auf der Bühne gehalten wird.

NIS-2-Geschäftsleitungsschulung buchen oder anfragen.

  • Geschäftsleitungen von Unternehmen, die NIS-2 bzw. dem BSIG unterfallen, sind verpflichtet, sich im Bereich der Informationssicherheit schulen zu lassen.

  • Der Gesetzgeber geht von mindestens vierstündigen Schulungen aus. Diese müssen spätestens alle 3 Jahre durchgeführt werden.

  • Die Durchführung der Schulungen muss dokumentiert werden.

  • Symbolbild eines Dokuments mit einem Dollarzeichen und einer Fahne, sowie ein Stempelklaue.

    Verstöße gegen die Schulungspflicht sind bußgeldbewehrt und können Haftungsfolgen auslösen.

Thorsten Walter,
Partner.

Wir beraten Unternehmen zu den rechtlichen Anforderungen der IT- und Informationssicherheit, insbesondere im Zusammenhang mit Compliance, Arbeitsrecht, Datenschutz und dem Einsatz digitaler Technologien. Ein besonderer Fokus unserer Tätigkeit liegt auf der Begleitung von Unternehmen beim Aufbau rechtssicherer Strukturen im Kontext der NIS-2-Richtlinie.