NIS-2- und BSIG-konforme IT Sicherheitsschulungen für Geschäftsleitungen und Führungskräfte.

Geschäftsleitungen und Führungskräfte tragen eine gesetzlich verankerte Verantwortung für Informationssicherheit und Datenschutz. Mit unseren NIS-2 und BSIG-konformen Schulungen vermitteln wir das notwendige Wissen, um Risiken zu erkennen, regulatorische Vorgaben zu erfüllen und fundierte Entscheidungen für die Sicherheit Ihres Unternehmens zu treffen.

Mit der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in nationales Recht (BSI-Gesetz) gelten klare Schulungspflichten für Geschäftsführer und Vorstände: Mindestens alle drei Jahre ist eine mindestens vierstündige Schulung zur IT- und Informationssicherheit verpflichtend.

  • Geschäftsleitungen von Unternehmen, die NIS-2 bzw. dem BSIG unterfallen, sind verpflichtet, sich im Bereich der Informationssicherheit schulen zu lassen.

  • Der Gesetzgeber geht von mindestens vierstündigen Schulungen aus. Diese müssen spätestens alle 3 Jahre durchgeführt werden.

  • Die Durchführung der Schulungen muss dokumentiert werden.

  • Symbolbild eines Dokuments mit einem Dollarzeichen und einer Fahne, sowie ein Stempelklaue.

    Verstöße gegen die Schulungspflicht sind bußgeldbewehrt und können Haftungsfolgen auslösen.

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