NIS-2 & BSI-konforme IT-Sicherheitsschulung für Geschäftsleitungen.

Mit der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in nationales Recht (BSI-Gesetz) gelten klare Schulungspflichten für Geschäftsführer und Vorstände:
Mindestens alle drei Jahre ist eine mindestens vierstündige Schulung zur IT- und Informationssicherheit verpflichtend.

 

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Symbol für Schulung oder Weiterbildung

Geschäftsleitungen von Unternehmen, die NIS-2 bzw. dem BSIG unterfallen, sind verpflichtet, sich im Bereich der Informationssicherheit schulen zu lassen.

Symbol für Zeit oder Dauer

Der Gesetzgeber geht von mindestens vierstündigen Schulungen aus.

Symbol für Kalender oder Fristen

Diese müssen spätestens alle 3 Jahre durchgeführt werden.

Symbol für Datenschutz

Die Durchführung der Schulungen muss dokumentiert werden.

Symbol für Bußgeld

Verstöße gegen die Schulungspflicht sind bußgeldbewehrt und können Haftungsfolgen auslösen.

 
Weitere Informationen

Wir beraten Unternehmen zu den rechtlichen Anforderungen der IT- und Informationssicherheit, insbesondere im Zusammenhang mit Compliance, Arbeitsrecht, Datenschutz und dem Einsatz digitaler Technologien. Ein besonderer Fokus unserer Tätigkeit liegt auf der Begleitung von Unternehmen beim Aufbau rechtssicherer Strukturen im Kontext der NIS-2-Richtlinie. Gemeinsam betreiben wir den Compliance-Podcast „RECHTSANWALTER & LEBENSKÜNSTNER.“