Wettbewerbsregister: Rechtsberatung für Unternehmen.

Offene Schublade eines alten Holzkastens mit mehreren kleinen Schubladen und schwarzen Griffen.

Rechtssichere Beratung für Unternehmen, die an öffentlichen Vergaben teilnehmen.

Das Wettbewerbsregister hat am 25. März 2021 seinen Betrieb aufgenommen. Die Auswirkungen auf Unternehmen sind erheblich. Betroffen sind vor allem solche Unternehmen, die besonders von öffentlichen Aufträgen und Vergaben abhängig sind, wie zum Beispiel in der Baubranche. Auf dieser Seite informieren wir Sie über die wesentlichen Aspekte rund um das Wettbewerbsregister.

Dr. Michael Dallmann ist für Fragen zum Wettbewerbsregister bei SCHULTE RECHTSANWÄLTE. zuständig und ist Partner in unserem Kartellrechtsteam.
Er berät seit über 20 Jahren Unternehmen, Organisationen und Verbände in sämtlichen Fragen des deutschen und europäischen Kartellrechts einschließlich Kartellbußgeldverfahren und Compliance-Schulungen, der Fusionskontrolle sowie des Vertriebsrechts.

Herr Dr. Dallmann veröffentlicht regelmäßig zu kartell- und fusionskontrollrechtlichen Themen und war vier Jahre Vorstandsmitglied des Kartellrechtsforums Frankfurt am Main e.V.

T:
+49 69 900 26-838
E: 
michael.dallmann@schulte-lawyers.com

Neue Mainzer Straße 28
60311 Frankfurt am Main

Was ist das Wettbewerbsregister?

Unternehmen müssen sich infolge der Umsetzung des mit dem Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vom Bundeskartellamt zu führenden Wettbewerbsregisters auf schärfere Konsequenzen bei Verstößen gegen „wirtschaftsdeliktische“ Tatbestände einstellen. Zu den eintragungsfähigen Tatbeständen zählen unter anderem:

  • Kartellrechtsverstöße,

  • Geldwäsche, Bestechung und Vorteilsgewährung,

  • Steuerhinterziehung,

  • schwere Verstöße gegen Umwelt-, Sozial- oder Arbeitsrecht,

  • andere erhebliche Pflichtverletzungen, die die Integrität eines Unternehmens infrage stellen.

Das Wettbewerbsregister hat den Zweck, die Durchsetzung der vergaberechtlichen Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu intensivieren. Das WRegG ordnet daher die elektronische Eintragung von Unternehmen in das Wettbewerbsregister an, die einen im WRegG katalogisierten Tatbestand erfüllt haben. Ab einem Auftragswert von EUR 30.000 sind öffentliche Auftraggeber vor einer Zuschlagserteilung verpflichtet, etwaige Eintragungen jedenfalls zu demjenigen Bieter beim Bundeskartellamt abzufragen, dem der Auftraggeber den Auftrag zu erteilen beabsichtigt. Lediglich bei einem geringeren Auftragswert sind öffentliche Vergabestellen nicht verpflichtet, Einsicht in das Wettbewerbsregister zu nehmen. Sie sind jedoch auch in solchen Fällen dazu berechtigt.

Eine Eintragung wird häufig zu einem Ausschluss von Vergabeverfahren führen. Das Wettbewerbsregister begründet also weitere Anreize für Unternehmen, die „Spielregeln“ einzuhalten. Denn bei Zuwiderhandlungen droht nunmehr – neben hohen Bußgeldern und (Kartell-)Schadensersatz – auch vermehrt die Gefahr eines Ausschlusses von Vergabeverfahren.

Um registerrelevante Risiken zu vermeiden, sollten Unternehmen wirksame Compliance-Maßnahmen wie interne Richtlinien, Schulungen oder Ermittlungen etablieren. Liegt bereits ein Verstoß vor, gilt es, durch geeignete Selbstreinigungsmaßnahmen den Schaden zu kompensieren und eine vorzeitige Löschung aus dem Wettbewerbsregister zu erreichen.

Ein Schachbrett mit einer umgefallenen schwarzen Spielfigur, umgeben von aufgestellten Figuren.
  • Entwicklung und Implementierung wirksamer Compliance-Maßnahmen

  • Durchführung und Dokumentation von Selbstreinigungsmaßnahmen

  • Kommunikation und Verfahren gegenüber dem Bundeskartellamt und Vergabestellen

  • Prüfung und Analyse registerrelevanter Risiken

  • Beratung zu Ausschlussgründen nach GWB und WRegG

  • Begleitung bei Bußgeld-, Ermittlungs- und Vergabeverfahren

Unsere Leistungen rund um das Wettbewerbsregister.

Als spezialisierte Wirtschaftskanzlei begleiten wir Unternehmen in allen Phasen der Compliance bezüglich des Wettbewerbsregisters und des Vergaberechts

  • Prüfung und Analyse registerrelevanter Risiken

  • Beratung zu Ausschlussgründen nach GWB und WRegG

  • Begleitung bei Bußgeld-, Ermittlungs- und Vergabeverfahren

  • Entwicklung und Implementierung wirksamer Compliance-Maßnahmen

  • Durchführung und Dokumentation von Selbstreinigungsmaßnahmen

  • Kommunikation und Verfahren gegenüber dem Bundeskartellamt und Vergabestellen

Wir setzen auf praxistaugliche Lösungen, die Ihr Unternehmen schützen und Ihre Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren sichern.

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