Inbetriebnahme des Wettbewerbsregisters
Am 25. März 2021 hat das Bundeskartellamt den Betrieb des Wettbewerbsregisters aufgenommen. Mitteilende Behörden wie Staatsanwaltschaften, Zoll- und Finanzbehörden sowie öffentliche Auftraggeber können sich jetzt beim ersten voll digitalisierten staatlichen Register anmelden.
Die Schwerpunkte von Dr. Michael Dallmann liegen im Bereich des deutschen und europäischen Kartellrechts einschließlich einer umfassenden Beratung in Kartellbußgeldverfahren.
Sowohl die Meldung eines Eintrags als auch der Abruf eines Eintrags durch Vergabestellen wird ausschließlich digital stattfinden. Rund 30.000 öffentliche Auftraggeber auf der Ebene von Bund, Ländern und Kommunen sollen vollständig elektronisch bei der Registerbehörde zu demjenigen Bieter eine Abfrage vornehmen können, der in dem jeweiligen Vergabeverfahren nach Wertung der Angebote für die Erteilung des Zuschlags vorgesehen ist. Sollte ein Eintrag zu dem jeweiligen Bieter zu finden sein, muss beziehungsweise kann die Vergabestelle das Unternehmen von dem Vergabeverfahren ausschließen.
Das Bundeskartellamt betont den Schutz der im Wettbewerbsregister gespeicherten, hochsensiblen Daten und hebt die Komplexität des Projekts mit Schnittstellen zu den verschiedensten öffentlichen Stellen hervor. Für die Registrierung und Nutzerverwaltung der mitteilenden Behörden und Auftraggeber wird das im Bereich der Justiz etablierte Identitätsmanagementsystem SAFE (Secure Access to Federated e-Justice/e-Government) verwendet und zur Übermittlung der Registrierungsanträge das elektronische Behördenpostfach (beBPo).
Nach Registrierung können mitteilende Behörden das Web-Portal zum Wettbewerbsregister zur elektronischen Übermittlung von Mitteilungen nutzen. Staatsanwaltschaften nutzen zur Mitteilung hingegen eine eigens eingerichtete elektronische Schnittstelle.
Die Mitteilungs- und Abfragepflichten sind derzeit allerdings noch nicht anwendbar. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird den Zeitpunkt, ab dem die Mitteilungspflicht für mitteilende Behörden und eine Abfragemöglichkeit beziehungsweise -pflicht für öffentliche Auftraggeber gelten wird, im Bundesanzeiger veröffentlichen.
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