Entwicklungen im Wettbewerbsregister: Jahresbericht 2025/2026 und aktuelle Erfahrungen (Teil 4).

Nahaufnahme einer Brille, die vor einen projizierten Text gehalten wird.

Nachdem wir in unserem Blogbeitrag 24 bereits über aktuelle Entwicklungen zum Wettbewerbsregister berichtet haben, möchten wir in diesem Beitrag weitere wichtige Neuerungen und praktische Erfahrungen vorstellen. Im Mittelpunkt stehen der aktuelle Jahresbericht 2025/2026 des Bundeskartellamtes, neue Zahlen zum Wettbewerbsregister sowie aktuelle Erkenntnisse zur Selbstreinigung und zur Registerabfrage durch öffentliche Auftraggeber.

Die Schwerpunkte von Dr. Michael Dallmann liegen im Bereich des deutschen und europäischen Kartellrechts einschließlich einer umfassenden Beratung in Kartellbußgeldverfahren.

Jahresbericht 2025/2026 des Bundeskartellamtes: Mehr Eintragungen und weiterhin hohe Nutzung.

Das Bundeskartellamt hat jüngst seinen Jahresbericht 2025/2026 veröffentlicht. Das Wettbewerbsregister leistet weiterhin einen wichtigen Beitrag zu Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität.

Über Schnittstellen erfolgt die stetige Mitteilung von relevanten Rechtsverstößen durch zuständige Behörden, wie Staatsanwaltschaften, Zoll, Finanzämter oder Kartellbehörden. Im Jahr 2025 waren rund 25.000 Unternehmen im Wettbewerbsregister eingetragen. Im letzten Jahresbericht waren es 19.700 Unternehmen. Das Amt gibt an, dass es rund 7.850 Neueintragungen gab. Es waren etwa 7.600 registrierte Auftraggeber zu verzeichnen (im letzten Berichtszeitraum waren es ca. 7.300). Im Durchschnitt gibt es weiterhin die erstaunliche Anzahl von rund 1.100 Abfragen pro Arbeitstag. Die Abfragen umfassen sehr viele Bereiche der von der öffentlichen Hand beschafften Waren und Leistungen sowie von den entsprechenden Bieterunternehmen, die diese Aufträge erbringen.

Aufgrund erfolgreich nachgewiesener Selbstreinigung sind bereits mehrere Unternehmen vorzeitig aus dem Wettbewerbsregister gelöscht worden (siehe zur Selbstreinigung Blogbeiträge 7, 14, 17 und 18). Nach Angaben des Bundeskartellamtes wurden bisher knapp 100 Unternehmen aufgrund erfolgreicher Selbstreinigung vorzeitig aus dem Wettbewerbsregister gelöscht.  

Das Wettbewerbsregister ist kein öffentliches Register.

Das Wettbewerbsregister ist ein Register für öffentliche Auftraggeber, damit diese Informationen über das jeweilige Unternehmen einholen können, das den Zuschlag für einen konkreten Auftrag erhalten soll. Es handelt sich aber nicht um ein öffentliches Register.

Unternehmen und natürlichen Personen ist es nur möglich, eine Auskunft über den sie selbst betreffenden Inhalt des Wettbewerbsregisters zu erhalten. Eine Auskunft über etwaige Eintragungen in Bezug auf Dritte wird nicht erteilt (siehe hierzu bereits Blogbeitrag 8). Anträge können sowohl in schriftlicher als auch in elektronischer Form gestellt werden. 2025 gab es insgesamt 360 solcher Anträge.

Ab einem Auftragswert von EUR 30.000 (netto) sind öffentliche Auftraggeber in Vergabeverfahren verpflichtet, das Wettbewerbsregister abzufragen (siehe hierzu Blogbeiträge 4, 16 und 20). Je nach Eintragungsgrund müssen oder können die eingetragenen Unternehmen sodann von der Vergabe ausgeschlossen werden. Unterhalb dieser Auftragswerte bleibt es öffentlichen Auftraggebern aber unbenommen, auf freiwilliger Basis gleichwohl eine Registerabfrage durchzuführen. Im Übrigen ist eine freiwillige Abfrage auch im Zusammenhang mit Direktaufträgen möglich, denen kein förmliches Vergabeverfahren vorgeschaltet ist.

Sie haben Fragen zum Wettbewerbsregister?

Wir unterstützen Unternehmen bei Eintragungen in das Wettbewerbsregister, der Durchführung einer Selbstreinigung sowie der vorzeitigen Löschung von Registereintragungen. Dank unserer praktischen Erfahrung kennen wir die Anforderungen der zuständigen Behörden und begleiten Sie kompetent durch das Verfahren.

Sprechen Sie uns gerne an: wir beraten Sie individuell und praxisnah.

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