Arbeitsrecht im Wandel? Das Reformpaket der Bundesregierung lässt aufhorchen – was kommt wirklich?
Mit dem am 2. Juli 2026 vorgestellten Reformpaket „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung” plant die Bundesregierung weitreichende Änderungen, die auch Auswirkungen auf das Arbeitsrecht haben könnten. Die geplanten Reformen betreffen unter anderem das Befristungsrecht, den Kündigungsschutz und den Umgang mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Auch wenn es sich bislang nur um Vorschläge der Koalition handelt, gilt es diese im Blick zu behalten.
Kathrin Mamok ist Fachanwältin für Arbeitsrecht bei SCHULTE RECHTSANWÄLTE. Sie berät nationale und internationale Unternehmen und Konzerne sowie Führungskräfte in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts.
Mehr Flexibilität bei sachgrundlosen Befristungen.
Ein Schwerpunkt des Reformpakets liegt im Befristungsrecht. Arbeitgeber sollen künftig deutlich mehr Spielraum bei sachgrundlosen Befristungen erhalten.
Geplant sind:
Ausweitung der maximalen Befristungsdauer von 24 auf 48 Monate,
Erhöhung der zulässigen Verlängerungen von drei auf sechs,
Wegfall des bisherigen Vorbeschäftigungsverbots bei demselben Arbeitgeber.
Darüber hinaus soll das Schriftformerfordernis für alle Befristungen ab dem 1. Januar 2027 entfallen.
Praxisrelevanz
Gerade Unternehmen mit projektbezogenem längerem Personalbedarf oder schwankender Auftragslage könnten künftig flexibler auf personelle Veränderungen reagieren. Der Wegfall des Vorbeschäftigungsverbots wäre dabei eine wirkliche Bereicherung. Gleichzeitig würde der Wegfall der Schriftform den administrativen Aufwand reduzieren.
Weniger Kündigungsschutz für Gutverdiener?
Auch beim Kündigungsschutz zeichnet sich ein Wandel ab. Nach den bisherigen Plänen der Koalitionsspitzen könnte es für Arbeitgeber zukünftig leichter sein, sich von Arbeitnehmern zu trennen, wenn diese ein Jahreseinkommen oberhalb des 1,75-fachen der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen. Die Auflösung des Arbeitsverhältnisses soll dann gegen Zahlung einer Abfindung möglich sein.
Praxisrelevanz
Bislang war für die arbeitsrechtliche Einordnung, etwa als leitender Angestellter, die Funktion eines Arbeitnehmers entscheidend. Künftig könnte erstmals das Einkommen selbst eine maßgebliche Rolle spielen, noch dazu beim Kündigungsschutz. Wie die gesetzlichen Voraussetzungen konkret ausgestaltet werden, bleibt allerdings abzuwarten. Es ist davon auszugehen, dass diese Lockerung im Kündigungsrecht sich in der Vertragsgestaltung niederschlagen wird, insbesondere bei den zwischen den Parteien zu verhandelnden Kündigungsfristen.
Parallel plant die Bundesregierung steuerliche Anreize für Arbeitnehmer, die nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zeitnah eine neue Beschäftigung aufnehmen. Abfindungen sollen steuerlich privilegiert werden. Dadurch könnten sog. Sprinterklauseln in Aufhebungsverträgenkünftig weiter an Bedeutung gewinnen.
Strengere Regeln bei Arbeitsunfähigkeit.
Auch im Zusammenhang mit krankheitsbedingten Fehlzeiten sind Reformen angedacht.
Geplant sind unter anderem:
Abschaffung der telefonischen Krankschreibung,
verpflichtende Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag,
strengere Sanktionen bei unrichtigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.
Praxisrelevanz
Die Maßnahmen sollen Missbrauch verhindern und die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall absichern. Unternehmen sollten beobachten, ob ihre internen Prozesse zur Krankmeldung künftig angepasst werden müssen.
Weitere Reformen im Überblick.
Daneben enthält das Reformpaket weitere arbeitsrechtlich relevante Vorhaben:
Anhebung der maßgeblichen Stundenlohngrenze für steuerbegünstigte Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge auf 75 Euro,
Ausbau der Unterstützungsangebote der Bundesagentur für Arbeit bei Transformations- und Weiterbildungsprozessen,
stärkere Mitbestimmungsrechte beim Einsatz von IT-Systemen und Künstlicher Intelligenz,
tarifvertragliche Öffnungsmöglichkeiten zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit einzelner Branchen.
Auch diese Maßnahmen können, je nach Branche und Unternehmensstruktur, praktische Auswirkungen haben.
Das Reformpaket der Bundesregierung: Fazit.
Das Reformpaket der Bundesregierung enthält zahlreiche arbeitsrechtliche Vorhaben mit durchaus erheblicher Bedeutung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Besonders die geplanten Änderungen im Befristungsrecht, beim Kündigungsschutz und im Umgang mit Arbeitsunfähigkeiten dürften die betriebliche Praxis beeinflussen.
Es gilt jedoch die endgültige Beschlussfassung und gesetzliche Ausgestaltung abzuwarten. Unternehmen sollten die Entwicklung aufmerksam verfolgen.