Einjähriger Betrieb des Wettbewerbsregisters
Das beim Bundeskartellamt geführte Wettbewerbsregister Wettbewerbsregister ist nunmehr seit dem 1. Juni 2022 vollständig in Betrieb. Seitdem gibt es für öffentliche Auftraggeber eine Abfragepflicht sowie verschiedene Auskunftsrechte im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe. Über den konkreten Inhalt dieser Abfragepflichten und Auskunftsrechte haben wir in unseren vorherigen 20 Blogbeiträgen informiert:
Die Schwerpunkte von Dr. Michael Dallmann liegen im Bereich des deutschen und europäischen Kartellrechts einschließlich einer umfassenden Beratung in Kartellbußgeldverfahren.
Strafverfolgungsbehörden und die zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten berufenen Behörden sind verpflichtet, dem Bundeskartellamt meldepflichtige Verstöße mitzuteilen. Bisher wurden etwa 7.000 Unternehmen wegen entsprechenden Verstößen in das Wettbewerbsregister eingetragen.
Öffentliche Auftraggeber wiederum sind ab Erreichen eines Schwellenwerts von EUR 30.000 (netto) verpflichtet, abzufragen, ob für ein Unternehmen, das den Zuschlag für einen Auftrag erhalten soll, eine Eintragung im Wettbewerbsregister enthalten ist. Eine freiwillige Abfrage ist auch unterhalb der Schwelle möglich. Seit dem 1. Juni 2022 wurden bereits 220.000 Abfragen vorgenommen. Mittlerweile werden im Durchschnitt über 1.000 Abfragen täglich durchgeführt.
Aufgrund einer Eintragung im Wettbewerbsregister können (ggf. müssen) Unternehmen von öffentlichen Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Sollten Sie weitergehende Fragen zu den Mitteilungspflichten und Abfragemöglichkeiten von Behörden und öffentlichen Auftraggebern haben oder eine vorzeitige Löschung aus dem Wettbewerbsregister begehren, sprechen Sie uns jederzeit gerne an!
Lesen Sie weitere Teile unserer Artikelserie:
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Für das beim Bundeskartellamt geführte Wettbewerbsregister gelten seit dem 1. Juni 2022 eine Abfragepflicht für Auftraggeber sowie verschiedene Auskunftsrechte, mehr dazu in diesem Blogbeitrag!
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In diesem Blogbeitrag werden das in der Wettbewerbsregister-Verordnung vorgesehene Verfahren und die Formanforderungen für den Nachweis und die Anträge zur Selbstreinigung aufgezeigt, jetzt lesen!
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Die Umsetzung der Führung des Wettbewerbsregisters durch das Bundeskartellamt lässt gleichwohl weiterhin auf sich warten. In diesem Beitrag möchten wir kurz den aktuellen Stand wiedergeben, jetzt lesen!
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Wir beleuchten in diesem Blogartikel, inwieweit die Vertraulichkeit von Registerinformationen gewährleistet ist. Jetzt lesen!
Sollte ein Eintrag im Wettbewerbsregister erfolgen, so stellt sich die Frage, ob dieser auch vor Ablauf der Eintragungsfristen gelöscht werden kann. Jetzt lesen!
Thema des 6. Blogbeitrags aus unserer Wettbewerbsregister-Reihe ist die Strafzurechnug zu Unternehmen. Lesen Sie jetzt, was dadurch auf Unternehmen zukommen kann!
Wir gehen der Frage nach, ob öffentliche Auftraggeber auch Informationen zu Vorgängerunternehmen abfragen können, wenn sich das Nachfolgeunternehmen als Bieter an einer Ausschreibung beteiligt. Jetzt lesen!
Der vierte Beitrag unserer Wettbewerbsregisterreihe befasst sich mit dem Thema der Abfragepflicht bzw. des Abfragerechts. Jetzt lesen!
Im dritten Beitrag unserer Wettbewerbsregisterreihe soll nun die Frage einer Eintragung von ausländischen Entscheidungen behandelt werden. Lesen Sie jetzt, ob auch ausländische Mitbewerber durch eine Eintragung im Wettbewerbsregister vom Vergabeprozess ausgeschlossen werden können.
Im zweiten Blogbeitrag aus der Wettbewerbsregister-Reihe geht es um den Gegenstand einer Eintragung in das Register. Jetzt lesen!
Neues Wettbewerbsregister ab 2020: Was bedeutet eine Eintragung für Unternehmen? Jetzt Teil 1 unserer Reihe lesen!
Der Jahresbericht 2025/2026 des Bundeskartellamts bringt neue Zahlen zum Wettbewerbsregister. Erfahren Sie mehr über Selbstreinigung, Registerabfragen und aktuelle Entwicklungen.