Grüner wird es nicht. – Die Nachhaltigkeitsberatung der SCHULTE RECHTSANWÄLTE.

Nachhaltigkeit ist zum einen der wichtigsten Faktoren in Gesellschaft, Wirtschaft, Politik und damit auch der Rechtsberatung geworden. Unter den Schlagwörtern Corporate Social Responsibility („CSR“) und Environment Social Governance („ESG“) entsteht eine nahezu unübersichtlichen Anzahl neuer gesetzlicher Anforderungen (zum Beispiel Lieferkettensorgfaltspflichten, CSR-Berichtspflichten), die zugleich aber auch Gestaltungsmöglichkeiten bieten (zum Beispiel Werbung mit Nachhaltigkeitszielen, Nachhaltigkeitskooperationen).


Expertise in der Rechtsberatung zu Nachhaltigkeit.

SCHULTE RECHTSANWÄLTE. berät bereits seit vielen Jahren zu Nachhaltigkeitsthemen und leistet dabei regelmäßig Pionierarbeit, beispielsweise bei der Argumentation vor der EU-Kommission gegen den Zusammenschluss Bayer / Monsanto anhand von Nachhaltigkeitsaspekten zur Unterstützung unserer Mandantin der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V.

Auch Nachhaltigkeitskooperationen im Finanzsektor wie beispielsweise bei der Erstellung eines Nachhaltigkeitskodexes für Verbände von Finanzunternehmen gehören zum Beratungsportfolio.

Nachhaltigkeit bietet zudem viele Möglichkeiten für den Eintritt von Start-Ups. So hat SCHULTE RECHTSANWÄLTE. beispielsweise das Lippenbalsam-Start-Up OYESS bei dessen Gründung beraten und nicht ohne Stolz registriert, dass Oyess den Deutschen Nachhaltigkeitspreis 2022 in der Kategorie Design gewonnen hat.

Wir prüfen werbliche Aussagen zu Nachhaltigkeitsaspekten („klimaneutral“, etc.) und verteidigen diese Notfalls gegen lauterkeitsrechtliche Vorwürfe von Wettbewerbern oder vor Verbandsklagen zu schützen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Blogbeitrag "Aktuelle Entwicklungen bei der Beurteilung „grüner“ Werbung":

Ihre Berater.

The Legal 500’s EMEA Green Guide 2024.

In der The Legal 500 EMEA-Ausgabe des Green Guides wurde SCHULTE RECHTSANWÄLTE. ausgezeichnet. Der Green Guide hebt führende Kanzleien in jedem Rechtsgebiet hervor und würdigt den Beitrag einer Kanzlei zum "grünen Wandel" und zu ESG sowie ihre eigenen Nachhaltigkeitsinitiativen.


Beratungsfelder.

Arbeitsrecht. Nachhaltige Transformationsprozesse in Unternehmen berühren eine Vielzahl arbeitsrechtlich-relevanter Vorgänge. Angefangen bei Fragen der Mitbestimmung über Homeoffice bis hin zu Dienstfahrrädern zur Einsparung von Emissionen unterstütz unser Arbeitsrechts-Ressort Unternehmen und Belegschaften in allen arbeitsrechtlichen Fragen.

Gesellschaftsrecht. Unser Gesellschaftsrechts-Ressort berät zu allen CSR- und ESG-relevanten Fragen, insbesondere zur Berichtspflichten, der Gründung von Start-Ups im Nachhaltigkeitsbereich und zu nachhaltigen Gesellschaftsstrukturen abseits des kurzfristigen Shareholder-Values.

Kartell- und Wettbewerbsrecht. Wir beraten Nachhaltigkeitskooperationen und Standardsetzung unter kartellrechtlichen Gesichtspunkten und begleiten Verfahren vor den Kartellbehörden. Zudem unterstützen wir die Teilnehmer der Lebensmittelwertschöpfungskette bei der Umsetzung des verbots unfairer Handelspraktiken (UTP-Richtlinie). Daneben beraten wir auch zu allen Fragen der Werbung mit Nachhaltigkeitsaspekten wie „klimaneutral“ oder „CO2-reduziert“.

Verwaltungs-, Vergabe- und Beihilfenrecht. Wir helfen bei der Umsetzung umweltrechtlicher Anforderungen und Auflagen sowie im Rahmen behördlicher Verfahren. Zudem beraten wir zu Vergaben und Beihilfen im Kontext von Nachhaltigkeitskonzepten wie beispielsweise Dekarbonisierungsprojekte des Bundes.

Sie haben Fragen zur Nachhaltigkeitsberatung bei SCHULTE RECHTSANWÄLTE.? Wir freuen uns auf Ihre Anfrage: