Begünstigung eines Betriebsratsmitglieds im Rahmen von Aufhebungsverträgen

(BAG, Urteil vom 21.03.2018, 7 AZR 590/16)

Schließt ein Arbeitgeber mit einem Betriebsratsmitglied eine Vereinbarung über die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses ab, liegt darin regelmäßig keine unzulässige Begünstigung des Betriebsratsmitglieds gemäß § 78 S. 2 BetrVG. Eine im Einzelfall möglicherweise höhere Abfindung eines Betriebsratsmitgliedes, gegenüber Arbeitnehmern ohne Betriebsratsamt, kann durch den Sonderkündigungsschutz des § 15 KSchG und des § 103 BetrVG gerechtfertigt sein.

Sonderkündigungsschutz von stellvertretenden Datenschutzbeauftragten

(BAG, Urteil vom 27.07.2017, 2 AZR 812/16)

Entsprechend des betrieblichen Datenschutzbeauftragten ist auch dessen Stellvertreter nach Beendigung der Tätigkeiten im Rahmen des Datenschutzes von dem in § 4f Abs. 3 S. 6 BDSG geregelten, nachwirkenden Kündigungsschutz umfasst.

Herausverlangen eines vom Arbeitnehmer angelegten Facebook-Accounts

(AG Brandenburg, Urteil vom 31.01.2018, 31 C 212/17)

Ein von einem Arbeitnehmer für die Firma angelegter Facebook-Account kann vom Arbeitgeber nach Ausscheiden des Arbeitnehmers grundsätzlich herausverlangt werden. Ist jedoch nicht auszuschließen, dass der Facebook-Account neben der Vertretung der Angelegenheiten der Firma auch für private Zwecke des Arbeitnehmers gebraucht wurde, ist ein solches Verlangen des Arbeitgebers nicht begründet.


Leander Hornung berät Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsrechts und Gesellschaftsrechts.