Erstes Bußgeld in Deutschland nach der DS-GVO.

Das LfDI Baden-Württemberg (Aufsichtsbehörde) hat gegen einen Social-Media-Anbieter aus Baden-Württemberg wegen eines Verstoßes gegen die Datensicherheit ein Bußgeld in Höhe von EUR 20.000,00 erlassen. Das Unternehmen hatte sich nach einer Datenpanne (Hackerangriff) an das LfDI gewandt. Hierdurch wurde bekannt, dass das Unternehmen die Passwörter seiner Kunden im Klartext, mithin unverschlüsselt und unverfremdet gespeichert hatte.


Wettbewerbszentrale unterbindet gekaufte positive Kundenbewertungen.

Die Wettbewerbszentrale hat die Werbung eines Elektronikhändlers als irreführend beanstandet. Auf Gutscheinen wurde angepriesen, dass EUR 15,00 erstattet werden, sofern der Kunde eine positive Bewertung für das Produkt hinterlässt.

Nach der Wettbewerbszentrale steht bei einer solchen Bewertung nicht die Zufriedenheit des Kunden im Vordergrund, sondern der finanzielle Anreiz durch den Gutschein. Auch würden Kaufinteressenten über die Zufriedenheit von Käufern getäuscht.