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IP/IT Recht

Datenschutz-Grundverordnung: Drohen den Unternehmen ab dem 25. Mai 2018 wirklich Bußgelder in Millionenhöhe?

Datenschutz-Grundverordnung: Drohen den Unternehmen ab dem 25. Mai 2018 wirklich Bußgelder in Millionenhöhe?

In weniger als fünf Monaten gilt die EU Datenschutz-Grundverordnung für alle Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union anbieten. Ab dem 25. Mai 2018 können von den Aufsichtsbehörden für Verstöße  gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen Bußgelder von bis zu EUR 20 Millionen oder 4 % des weltweit erzielten Jahresumsatzes ausgesprochen werden. Es stellt sich deshalb die Frage, ob in Zukunft wirklich Bußgelder in Millionenhöhe verhängt werden.

Blockchain – Ist das rechtlich überhaupt umsetzbar?

Blockchain – Ist das rechtlich überhaupt umsetzbar?

Um den Begriff „Blockchain“ kommt man momentan in der IT-Branche nicht herum. Obwohl diese Technologie in Zukunft wohl immer bedeutsamer werden wird, sind diesbezüglich zahlreiche rechtliche Fragestellungen noch ungeklärt; dies gilt insbesondere für das Datenschutzrecht.

E-Privacy-Verordnung vom EU-Parlament verabschiedet

E-Privacy-Verordnung vom EU-Parlament verabschiedet

Das Europäische Parlament hat den Entwurf für eine E-Privacy-Verordnung mit einer Mehrheit von 318 zu 280 Stimmen verabschiedet. Durch die Verordnung soll in Zukunft mehr Datenschutz und Sicherheit für Internetnutzer bestehen. Ähnlich wie die Datenschutz-Grundverordnung sieht die E-Privacy-Verordnung mögliche Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweit erzielten Jahresumsatzes vor.

Nach Huawei/ZTE: Die kartellrechtliche Zwangslizenz im Patentverletzungsprozess

Nach Huawei/ZTE: Die kartellrechtliche Zwangslizenz im Patentverletzungsprozess

Hinweis zum Aufsatz Franz/Podszun (ZWeR 2017, ab S. 205)

In der Entscheidung Huawei/ZTE vom 16. Juli 2015 hat der EuGH eine Roadmap für die Bewältigung von Konflikten zwischen lizenzwilligem Nutzer geschützter Erfindungen und Patentinhaber gezeichnet. Die Entscheidung gibt, für den Teilbereich, in dem ihre Vorgaben direkt anzuwenden sind, Stationen eines Ausgleichsprozesses vor. Der EuGH hat jedoch auch die Lasten, wie sie die der Bundesgerichtshof noch in der Entscheidung Orange-Book-Standard vom 06. Mai 2009 verteilt hatte, verschoben.

Gesetz für offene WLAN-Netze beschlossen

Gesetz für offene WLAN-Netze beschlossen

Am 30. Juni 2017 wurde durch den Bundestag das dritte Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes (TMG) beschlossen. Das neue Gesetz soll Rechtssicherheit für Internetzugangsanbieter (z.B. Betreiber von Bars oder Cafés) schaffen. Diese können nun ein offenes WLAN-Netz für ihre Kunden anbieten, ohne das Risiko eingehen zu müssen, kostenpflichtig abgemahnt zu werden, sofern Nutzer illegale Inhalte über ihr WLAN-Netz aus dem Internet abrufen oder verbreiten.