Vor einigen Jahren hat die Arbeitgeber die Thematik beschäftigt, ob Mitarbeiter am Arbeitsplatz rauchen dürfen. Das ist Vergangenheit – rauchen am Arbeitsplatz ist regelmäßig untersagt.

Wie geht man aber nun mit den E-Zigaretten um?

Viele Mitarbeiter fühlen sich durch diese gestört und kommen auf ihre Arbeitgeber mit der Forderung zu, das Nutzen der E-Zigarette zu verbieten. Selbst wenn der Arbeitgeber dieser Forderung gerne nachkommen möchte, ist dies nicht so einfach:

Derzeit bestehen keine gesetzlichen Regelungen, die ein generelles Verbot der E-Zigarette im Betrieb bzw. am Arbeitsplatz erlauben. Die derzeit bestehenden Nichtraucherschutzgesetze sowie die Arbeitsschutzgesetze knüpfen regelmäßig an den Begriff „Rauchen“, die Gefahr durch Tabakrauch oder eine Gefahr für die Gesundheit an.

Nach der aktuellen Ansicht der Rechtsprechung ist unter dem Begriff des „Rauchens“ jedoch nicht das Verdampfen von Liquids wie im Falle von E-Zigaretten zu verstehen. Damit finden die Schutzbestimmungen wegen der Gefahr des „Rauchens“ und des „Passiv-Rauchens“ keine Anwendung. Solange auch keine wissenschaftlich bestätigten Studien im Hinblick auf die gesundheitliche Schädigung als Folge des Passivkonsums der Dämpfe von E-Zigaretten bestehen, wird ein generelles Verbot der E-Zigarette am Arbeitsplatz nicht möglich sein.

Handlungsmöglichkeiten?

In jedem Fall kann die Nutzung von E-Zigaretten da untersagt werden, wo es Auswirkung auf die Arbeit oder die Darstellung des Unternehmens nach außen hat. So wird man an Rezeptionen und im Bereich des Kundenverkehrs E-Zigaretten verbieten können. Auch in Produktionsbereichen wird es sicher häufig Argumente für ein Verbot geben.

Häufig wird man außerhalb dieser Bereiche im Einvernehmen mit den Mitarbeitern und den Arbeitnehmervertretern praktikable Lösungen finden können, damit Störungen vermieden werden. Insbesondere kann man dann überlegen, neben der Zuordnung bestimmter Bereiche oder Zeiten für den Konsum von E-Zigaretten auch zu regeln, inwieweit das Nutzen der E-Zigaretten außerhalb von Pausen am Arbeitsplatz möglich ist. Eine solche pro-aktive Herangehensweise ist empfehlenswert, um sich nicht in Einzelfällen zu verlieren und Konflikte zwischen Arbeitnehmern entstehen zu lassen. Bei der genauen Ausgestaltung wird man den Konflikt zwischen den Interessen der verschiedenen Arbeitnehmer – Nutzer der E-Zigarette und Gegner – sowie der Arbeitgeber im Auge behalten müssen.