Irische Unternehmen können in Deutschland tätig werden. Jedoch ist es für einen optimalen Markteintritt sehr empfehlenswert eine deutsche Gesellschaft zu gründen. Deutsche Unternehmen bevorzugen in der Regel die Zusammenarbeit mit Gesellschaften, die nach deutschem Recht gegründet wurden. Deutsche Unternehmen sind mit diesen Gesellschaftsformen mehr vertraut und sehen diese regelmäßig als vertrauenswürdiger an. Die bevorzugte deutsche Gesellschaftsform ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Im Gegensatz zu einer irischen Limited, deren Stammkapital EUR 1,00 beträgt, beträgt das Mindeststammkapital einer GmbH EUR 25.000,00. Dieses kann auf EUR 12.500,00 reduziert werden, wobei diese Reduzierung zu einer gesamtschuldnerischen Haftung der Gesellschafter in Höhe der ausstehenden EUR 12.500,00 führt. Das Mindeststammkapital einer deutschen GmbH bietet daher eine höhere Sicherheit als das Minimumstammkapital einer Irischen Limited. In einigen Geschäftsfeldern lehnen es daher Unternehmen auch ab mit einer nicht-deutschen Gesellschaft zusammenzuarbeiten. Dies ist insbesondere in der Baubranche der Fall, kann aber in allen Branchen beobachtet werden.

Weitere sind neben dem Stammkapital verschiedene Gebühren bei der Errichtung einer GmbH zu entrichten. Diese Gebühren variieren von Fall zu Fall. Die Gebühren für das Musterprotokoll einer GmbH beantragen EUR 400,00 plus die Gebühr für die Eintragung ins Handelsregister in Höhe von circa EUR 150,00. Das Musterprotokoll ermöglicht aber nur die Errichtung von Gesellschaften mit bis zu drei Gesellschaftern und keine individuellen Regelungen. Eine individuelle Satzung erzeugt Gebühren in Höhe von EUR 850,00. Diese Gebühren können abhängig vom Einzelfall variieren. Kosten der anwaltlichen Beratung sind nicht enthalten und müssen zusätzlich eingeplant werden. Die Errichtungsgebühren sind außerdem Änderungen unterworfen.

Sobald die GmbH gegründet ist, kann sie auf dem deutschen Markt tätig werden. Um den Gründungsprozess zu beschleunigen kann außerdem eine Vorratsgesellschaft erworben werden. Dies ist allerdings mit weiteren Kosten verbunden.

Weitere Gesellschaftsformen umfassen unter anderem die Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt (UG). Diese Unternehmensform erlaubt es die Gesellschaft mit einem Stammkapital von EUR 1.00 zu gründen. Eine UG soll sich allerdings in eine GmbH entwickeln, sodass das Stammkapital auf EUR 25.000,00 im Laufe der Zeit erhöht werden soll.

Eine Niederlassung kann ebenso errichtet werden. Eine Niederlassung unterliegt nicht dem deutschen Recht, sondern dem Recht des sie beherrschenden Unternehmens. Im Falle einer irischen Gesellschaft, also dem irischen Recht. Eine Niederlassung unterliegt aber im Geschäftsverkehr den gleichen Einschränkungen wie eine Limited, zuvorderst, dem eingeschränkten Vertrauen im Geschäftsverkehr im Vergleich zu einer deutschen Gesellschaft. Daher ist die Gründung einer deutschen Gesellschaft zu empfehlen, wenn eine langfristige Tätigkeit in Deutschland angestrebt wird.

Die folgende englische Übersicht liefert ein Beispiel für verschiedene Gesellschaftsformen in Deutschland. Diese Übersicht ist nicht vollständig und beinhaltet auch keine Mischformen.


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