Verfall von Resturlaub – Hinweispflicht des Arbeitgebers.

(BAG, Urteil vom 19.02.2019, 9 AZR 541/15)

Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub kann in der Regel nur dann am Ende des Kalenderjahres erlöschen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub ungeachtet dessen aus freien Stücken nicht genommen hat.

Siehe auch Blogbeitrag vom 5. Dezember 2018: Arbeitgeber hat Hinweis- und Aufforderungspflicht bzgl. des Urlaubs des Arbeitnehmers

Zu weit gefasste nachvertragliche Wettbewerbsverbote für GmbH-Geschäftsführer sind – unabhängig von der Höhe der Karenzentschädigung - unwirksam.

(OLG München, Hinweisbeschluss vom 02.08.2018 – 7 U 2107/18)

(LG München I, Urteil vom 19.06.2018 –3 HK O 3431/18))

Die bei nachvertraglichen Wettbewerbsverboten mit Geschäftsführern verbreitete Formulierung, wonach der Geschäftsführer nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses für eine bestimmte Dauer “weder in selbstständiger noch unselbstständiger Stellung oder in sonstiger Weise” für ein Konkurrenzunternehmen tätig werden dürfen, ist zu weit gefasst und damit unwirksam.

Von dieser zu weiten Formulierung werde inhaltlich jede Tätigkeit, auch eine solche als Hausmeister für ein Konkurrenzunternehmen, erfasst. Auch ist es nicht möglich diese Formulierung unter Berücksichtigung einer Karenzentschädigung auf ein zulässiges Maß zu reduzieren.


Unwirksamkeit der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen vieler Einzelverstöße.

(LAG Köln Urteil vom 06.09.2018 - 6 Sa 64/18)

Viele Einzel-Pflichtverstöße eines Arbeitnehmers, die jeweils alleine eine Kündigung nicht rechtfertigen können, können ohne Abmahnung nicht zu einem Gesamtverstoß von so erheblichem Ausmaß aufsummiert werden, dass eine Abmahnung zur Kündigung entbehrlich werden könnte.


Leander Hornung berät Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsrechts und Gesellschaftsrechts.