In unserem vierten Teil beschäftigen wir uns mit der Erstellung eines Löschkonzepts. Dies stellt die Unternehmen mitunter vor große Herausforderungen.

Alle Teile der Reihe im Überblick:

Die Erstellung eines Löschkonzepts

Im Rahmen des Löschkonzepts muss von Unternehmen zunächst ermittelt werden, welche personenbezogenen Daten in den verschiedenen Fachbereichen gespeichert werden. Sofern die Datenbestände ermittelt wurden, sind diese nach verschiedenen Datenarten (zum Beispiel Kontaktdaten im Rahmen eines Newsletters oder Bewerberdaten) zu kategorisieren. Im Zuge dessen muss für jede Datenart festgestellt werden, wie lange entsprechende Daten gespeichert werden dürfen. Dies kann sich nach der Dauer der Erteilung der Einwilligung oder nach gesetzlichen Fristen (zum Beispiel handelsrechtliche oder steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen) richten. Auch kann es für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten eine Rolle spielen, bis wann betroffene Personen Rechtsansprüche gegen das Unternehmen geltend machen können. In diesem Fall sollten die Daten bis zur Verjährung entsprechender Ansprüche aufbewahrt werden.

Es ist zudem sicherzustellen, dass die personenbezogenen Daten auch tatsächlich final gelöscht werden.


Fragen zum Datenschutz?

Kontaktieren Sie uns:

 
 
 


Die Schwerpunkte von Dr. Michael Dallmann liegen im Bereich des deutschen und europäischen Kartellrechts. Darüber hinaus ist er auch im Datenschutzrecht sowie im gewerblichen Rechtsschutz tätig.