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Bauindustrie

Allgemeinverbindlichkeitserklärung der Tarifverträge über das Sozialkassenverfahren des Baugewerbes unwirksam

Allgemeinverbindlichkeitserklärung der Tarifverträge über das Sozialkassenverfahren des Baugewerbes unwirksam

Nicht-tarifgebundene Baufirmen haben über Jahre zu Unrecht Beiträge an die Sozialkasse des Baugewerbes entrichtet. Denn aufgrund zweier Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 21. September 2016 wurden die Allgemeinverbindlichkeitserklärungen der Sozialkassentarifverträge des Baugewerbes für die Jahre 2008, 2010 und 2014 für unwirksam erklärt. Die zugrundeliegenden Entscheidungen und die daraus resultierenden Konsequenzen haben wir für Sie zusammengefasst: