Kartellrecht für die Lebensmittelindustrie.

Wir unterstützen Lebensmittelhersteller, Verarbeiter und Händler bei allen kartellrechtlichen Herausforderungen und begleiten Sie durch eine regulatorisch anspruchsvolle Branche.

Lebensmittelkartellrecht: Kompetente Beratung entlang der gesamten Lieferkette.

Ein Mann trägt einen schwarzen Anzug, eine weiße Hemd und eine grau-weiße Krawatte. Er trägt Brille und hat kurze dunkle Haare. Der Hintergrund ist grau.
Schokoladenkuchen mit weißer Creme, Blaubeeren und Minzblättern auf einem weißen Teller.

Dr. Kim Manuel Künstner.
Partner.

Dr. Kim Manuel Künstner wollte als Kind – nicht ohne Eigennutz – eine ganze Weile Konditor werden, um dann später festzustellen, dass seine Stärken doch eher in der Komposition der richtigen Worte und damit in der Juristerei liegen. Das Interesse an der Herkunft, Herstellung und Vermarktung von Lebensmitteln hat er jedoch nie verloren und so bringt er heute als Kartellrechtspartner und Leiter des Lebensmittelsektors bei SCHULTE RECHTSANWÄLTE. Expertise und Leidenschaft zusammen. Seit vielen Jahren berät er nun Lebensmittelhersteller in allen Fragen des Kartellrechts, veröffentlicht regelmäßig in Fachpublikationen, die auch Eingang in die Rechtsprechung des BGH finden und wurde auch schon vom Bundestag als Sachverständiger angehört. Aber lernen Sie ihn am besten einfach kennen unter:

T: +49 69 900 26-871
F: +49 69 900 26-999
E: kim.kuenstner@schulte-lawyers.com

Warum ist Kartellrecht im Lebensmittelsektor so wichtig?

Der Lebensmittelsektor zählt zu den dynamischsten und zugleich sensibelsten Märkten. Hoher Preisdruck, starke Abhängigkeiten entlang der Lieferkette und klare Marktgrenzen führen dazu, dass kartellrechtliche Risiken besonders häufig auftreten und intensiv von Behörden verfolgt werden.

Preisdruck und erhöhte Gefahr von Absprachen

Preisabsprachen, Informationsaustausch und vertikale Vorgaben zur Preisgestaltung kommen im Lebensmittelbereich überdurchschnittlich oft vor. Verstöße führen zu erheblichen Bußgeldern sowie steigenden Kartellschadensersatzklagen.

Besonderheiten für die Landwirtschaft

Auf dem Primärmarkt gelten teilweise Ausnahmen vom Kartellverbot, um Landwirte zu stärken. Gleichzeitig müssen Unternehmen genau prüfen, welche Kooperationsformen zulässig sind und ab wann sie als unzulässige Absprache gelten.

Schutz vor unfairen Handelspraktiken

Der Gesetzgeber setzt gezielt auf Verhandlungsgerechtigkeit. Wichtige Instrumente sind das Anzapfverbot, die UTP Regeln gegen unfaire Handelspraktiken wie überlange Zahlungsziele sowie das Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis. Diese Vorgaben beeinflussen Einkaufs und Vertriebspraxis unmittelbar.

Missbrauch von Marktmacht verhindern

Aufgrund eng abgegrenzter Produktmärkte entstehen schnell hohe Marktanteile, zum Beispiel bei einzelnen Käse oder Molkereiprodukten. Marktbeherrschende Unternehmen müssen strenge Vorgaben beachten, etwa bei Rabattsystemen, Lieferbedingungen oder der Beendigung von Geschäftsbeziehungen. Auch Händler können missbräuchlich handeln, etwa durch ungerechtfertigte Auslistungen.

Boykottverbote

Unzulässig sind koordinierte Boykottaufrufe, wenn Händler andere Unternehmen zum Auslisten bestimmter Produkte bewegen. Solche Praktiken greifen direkt in den Wettbewerb ein und werden konsequent sanktioniert.

Eine Containerschiff auf dem Wasser, aufgenommen aus der Vogelperspektive.

Unsere kartellrechtlichen Schwerpunkte im Lebensmittelsektor.

Anzapfverbot, Auslistungen und Handelsallianzen

Umfassende Beratung zu ungerechtfertigten Konditionenforderungen, unzulässigen Auslistungen, Boykottaufrufen und dem Umgang mit nationalen sowie internationalen Handelsallianzen.

Preisgestaltung, Einstandspreise und Margenmodelle

Begleitung bei Preisverhandlungen und Schutz vor unzulässigen Mechanismen wie Verkauf unter Einstandspreis oder margenneutralen Kompensationsmodellen, inklusive Analyse komplexer Rabatt und Bonusstrukturen.

Direktvertrieb und Händlerbeziehungen

Rechtliche Gestaltung neuer Vertriebsmodelle, Absicherung beim Einstieg in Flagshipstores oder Online Direktgeschäft sowie risikobewusste Abgrenzung zu bestehenden Händlerbeziehungen.

Handelsmarken, IP Schutz und Geheimhaltungsrecht

Strategien gegen Nachahmung, Regalverdrängung und Produktkopien, kombiniert mit gezieltem Einsatz von IP Rechten, Geschäftsgeheimnisschutz und UTP Vorgaben.

Compliance, horizontale und vertikale Kooperationen

Aufbau kartellrechtskonformer Strukturen, Schulungen für Vertriebsteams, Bewertung von Informationsaustausch, Hersteller Händler Abstimmungen und Zusammenarbeit zwischen Wettbewerbern.

Kartellschadensersatz, UTP und Nachhaltigkeitskooperationen

Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen, Beratung zu UTP Regeln und AgrarOLkG sowie kartellrechtskonforme Ausgestaltung nachhaltiger Kooperationen entlang der Lieferkette.

Ihr Experte für Lebensmittelkartellrecht.

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