Abstrakte digitale Infrastruktur mit vernetzten Datenströmen als Symbol für kritische Infrastrukturen, Resilienz, Cybersecurity und die Anforderungen des KRITIS-Dachgesetzes.

KRITIS-Dachgesetz: Anforderungen, Pflichten und Umsetzung für Betreiber kritischer Anlagen.

Unsere Anwälte unterstürzen Sie bei Betroffenheitsprüfungen, Risikoanalysen, Resilienzplänen und Governance-Anforderungen.

KRITIS-Dachgesetz: Neue Anforderungen & viele offene Fragen.

Unternehmen stehen vor zahlreichen Herausforderungen:

  • Ist unser Unternehmen überhaupt betroffen?

  • Welche Resilienzmaßnahmen sind erforderlich?

  • Wie müssen Risikoanalysen dokumentiert werden?

  • Welche Anforderungen gelten für die Geschäftsleitung?

  • Wie lassen sich KRITIS-Dachgesetz und NIS2 gemeinsam umsetzen?

Hier entsteht der Beratungsbedarf.

Thorsten Walter,
Partner.

Unsere Beratung zum KRITIS-Dachgesetz.


Betroffenheitsprüfung

Analyse von Sektorzugehörigkeit und Schwellenwerten.


Risikoanalyse und Risikobewertung

Unterstützung bei Aufbau und Dokumentation.


Resilienzplan

Erstellung und rechtliche Absicherung.


Governance & Geschäftsleitungspflichten

Beratung zu Organisations- und Haftungsfragen.


NIS2- und BSIG-Schnittstellen

Vermeidung von Doppelaufwänden.

KRITIS-Dachgesetz in der Praxis.

In unserem Webinar erhalten Sie einen kompakten Überblick über die neuen Resilienzanforderungen, Meldepflichten und Governance-Vorgaben des KRITIS-Dachgesetzes sowie deren Zusammenspiel mit NIS2 und dem BSIG.

  • Das KRITIS-Dachgesetz setzt die europäische CER-Richtlinie um und enthält Vorgaben zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen gegenüber physischen Risiken und Störungen.

  • Betroffen sind Betreiber kritischer Anlagen in bestimmten Sektoren wie Energie, Gesundheit, Wasser, Ernährung, Transport und Verkehr sowie IT und Telekommunikation. Ob eine Betroffenheit vorliegt, hängt von den jeweiligen Schwellenwerten und der konkreten Tätigkeit ab.

  • Zu den zentralen Pflichten gehören Risikoanalysen, Resilienzmaßnahmen, Resilienzpläne, Meldepflichten bei Vorfällen sowie organisatorische Anforderungen an die Unternehmensleitung.

  • Während NIS2 und das BSIG vor allem die Cyber- und Informationssicherheit adressieren, konzentriert sich das KRITIS-Dachgesetz auf die physische Resilienz kritischer Anlagen. In der Praxis bestehen jedoch zahlreiche Überschneidungen.

Unterstützung bei der Umsetzung des KRITIS-Dachgesetzes.

Haben Sie noch Fragen?

Rufen Sie an oder schreiben Sie uns

Neue Mainzer Straße 28
60311 Frankfurt am Main
info@schulte-lawyers.com
(+49) 069 900 26 6

Schreiben Sie uns.