Am 10. September 2019 hat die ICC in Quito/Ecuador die neuen ICC Incoterms® 2020 verabschiedet. Die Regeln gelten ab dem 1. Januar 2020. Sie sind an aktuelle Handelspraktiken angepasst und bieten einige Vereinfachungen.

Die Incoterms®-Regeln sind weltweit verbreitete und anwendbare Standards zu Lieferbedingungen in internationalen Geschäften (International Commercial Terms). Sie regeln die Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer rund um die Lieferung einer Ware: Wann gehen die Ware und die damit verbundenen Ge-fahren der Leistung vom Verkäufer auf den Käufer über, wer trägt welche Transportkosten, wer übernimmt ab wann die Haftung für Verlust und Beschädigung der Ware und/oder die Versicherungskosten. Nicht geregelt werden durch die Incoterms®-Klauseln zum Beispiel die Zahlungsbedingungen, der Eigentumsübergang einer Ware oder die Streitbeilegung.

Die Incoterms®-Klauseln werden in circa 90 Prozent aller internationalen Kaufverträge vereinbart. Mit der ersten Veröffentlichung des Incoterms®-Regelwerk im Jahre 1936 wurden erstmals global gültige Standards für die Lieferbedingungen bei internationalen Geschäften angeboten, die heute in über 120 Ländern anerkannt sind.


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Christoph Just LL.M., Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, ist Partner in unseret Frankfurter Sozietät. Seine Praxis fokussiert sich auf Prozessführung (staatliche und Schiedsgerichtsbarkeit) wie auch auf regulatory (Umwelt, Energie, Vergabe).