In unserem letzten Beitrag (Umsetzung der DSGVO Teil 1) haben wir die Notwendigkeit der Erstellung eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten dargestellt. Heute erläutern wir in Teil 2 unserer To-do’s für die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung die DSGVO- konforme Überarbeitung von Verträgen.

Alle Teile der Reihe im Überblick:

Die Überarbeitung von Verträgen

Alle Verträge, die von Unternehmen abgeschlossen wurden bzw. abgeschlossen werden, müssen hinsichtlich der Vorgaben der DSGVO überprüft werden. Zukünftig müssen insbesondere deutlich umfangreichere Informationspflichten bei Erhebung der personenbezogenen Daten im Rahmen von Vertragsabschlüssen beachtet werden. Dies gilt auch für den Abschluss von Arbeitsverträgen.

Zudem sollten alle Rechtsbeziehungen überprüft werden, bei denen personenbezogene Daten im Auftrag außerhalb des Unternehmens verarbeitet werden. Sofern bereits entsprechende Verträge geschlossen wurden, sollten diese an die Vorgaben der DSGVO angepasst werden. Falls noch keine vertragliche Grundlage besteht, sollte ein entsprechender Vertrag abgeschlossen werden.

Was ist ein Auftragsdatenverarbeitungsvertrag?

Wenn Unternehmen zum Beispiel die Buchhaltung oder die Wartung von IT-Systemen auslagern, so muss zwischen dem Unternehmen und dem entsprechenden Anbieter ein Auftragsdatenverarbeitungsvertrag abgeschlossen werden, da in diesem Fall personenbezogene Daten an den Anbieter übermittelt werden. Mit dem entsprechenden Vertrag wird sichergestellt, dass der Anbieter die Daten nur nach Weisung des Unternehmens verarbeitet und entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten ergreift. Das Unternehmen bleibt aber weiterhin grundsätzlich verantwortlich für die Verarbeitung der Daten.

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Die Schwerpunkte von Dr. Michael Dallmann liegen im Bereich des deutschen und europäischen Kartellrechts. Darüber hinaus ist er auch im Datenschutzrecht sowie im gewerblichen Rechtsschutz tätig.