Arbeitsrechtliche Restrukturierungen rechtssicher gestalten.
Restrukturierungen sind für Unternehmen weit mehr als ein rechtliches Projekt. Sie betreffen Strukturen, Menschen und wirtschaftliche Zukunftsentscheidungen. Im Mittelpunkt stehen dabei zentrale Fragen: Welches Ziel soll erreicht werden? Wie lässt sich die Maßnahme effizient und rechtssicher umsetzen? Welche Kosten entstehen, wer ist zu beteiligen und wie lange wird der Prozess dauern?
Wir begleiten Unternehmen bei Restrukturierungen jeder Größenordnung mit fundierter arbeitsrechtlicher und strategischer Expertise – von der Planung bis zur Umsetzung.
Petra Ostmann,
Partnerin.
Petra Ostmann,
Partnerin.
Astrid Krüger,
Partnerin.
Astrid Krüger,
Partnerin.
Thorsten Walter,
Partner.
Wir begleiten arbeitsrechtliche Restrukturierungen ganzheitlich – rechtssicher, strategisch und praxisnah. Wir stehen unseren Mandanten mit umfassender arbeitsrechtlicher Expertise zuverlässig zur Seite.
Thorsten Walter,
Partner.
Strategische Beratung von Anfang an
Ob Personalabbau oder umfassende Umstrukturierung auf Betriebs-, Unternehmens- oder Konzernebene: Entscheidend ist eine vorausschauende Planung und eine gezielte Steuerung der internen und externen Kommunikation. Ziel ist es, Verständnis für die Maßnahme zu schaffen und Prozesse möglichst reibungslos umzusetzen.
Dabei denken wir über den rein rechtlichen Rahmen hinaus und entwickeln gemeinsam mit Ihnen Strategien für Umsetzung, Kommunikation und Verhandlungen.
Verhandlungen mit Betriebsrat und Gewerkschaften
Arbeitsrechtliche Restrukturierungen erfordern häufig Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen nach §§ 111 ff. BetrVG, etwa bei erheblichem Personalabbau oder grundlegenden Betriebsänderungen.
Der Interessenausgleich regelt die Umsetzung der Maßnahme und ist vor deren Durchführung zu verhandeln.
Der Sozialplan gleicht wirtschaftliche Nachteile für betroffene Mitarbeitende aus und kann erhebliche
Kostenrisiken bergen.
Wir unterstützen Sie in allen Verhandlungsphasen und helfen, Gestaltungsspielräume zu nutzen und Risiken zu minimieren. Auch bei Tarif-Sozialplänen mit Gewerkschaften stehen wir Ihnen zur Seite.
Personalabbau, Massenentlassung und Transfermodelle
Bei größeren Personalabbaumaßnahmen prüfen wir, ob Transfergesellschaften oder Transferagenturen eine sinnvolle Alternative darstellen. Diese Modelle können Kündigungen vermeiden und wirtschaftliche Vorteile bieten.
Werden Schwellenwerte nach § 17 KSchG überschritten, ist eine Massenentlassungsanzeige erforderlich. Fehler führen schnell zur Unwirksamkeit von Kündigungen – wir sorgen für eine rechtssichere Umsetzung.
Kündigungsschutz und gerichtliche Verfahren
Auch bei sorgfältiger Vorbereitung lassen sich Kündigungsschutzklagen nicht immer vermeiden. Wir vertreten Unternehmen bundesweit vor den Arbeitsgerichten und beraten frühzeitig zur Risikominimierung.
Auch Unternehmen ohne Betriebsrat oder Tarifbindung begleiten wir routiniert – insbesondere bei der sensiblen Kommunikation gegenüber Mitarbeitenden.
Restrukturierung und Betriebsübergang (§ 613a BGB)
Restrukturierungen sind häufig mit Betriebs- oder Betriebsteilübergängen verbunden. Wir beraten Sie umfassend zu den rechtlichen Voraussetzungen, zu Gestaltungsspielräumen und zur strategischen Zielsetzung.
Gemeinsam mit unserem M&A-Team unterstützen wir bei der Vertragsgestaltung, der Kommunikation mit Mitarbeitenden und der rechtssicheren Erstellung von Informationsschreiben.
Haben Sie noch Fragen?
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns
Neue Mainzer Straße 28
60311 Frankfurt am Main
info@schulte-lawyers.com
(+49) 069 900 26 6