Kanzlei für Datenschutz:
Ihre Anwälte für Datenschutzrecht in Frankfurt.
In vielen Unternehmen wird Datenschutz noch immer stark formaljuristisch gedacht. Das kann pragmatische Lösungen erschweren und Prozesse unnötig ausbremsen. Wir denken Datenschutz anders: als rechtlichen Rahmen, der schützt, ohne unternehmerisches Handeln unnötig zu blockieren.
Schnelle Unterstützung durch Ihre Anwälte für Datenschutz.
Unsere Beratung im Datenschutzrecht.
Datenschutzrechtliche Fragestellungen entstehen heute in nahezu allen Bereichen eines Unternehmens – von neuen digitalen Geschäftsmodellen über den Einsatz von KI und Cloud-Diensten bis hin zu Beschäftigtendaten oder einem akuten Datenschutzvorfall. Wir beraten Unternehmen bei der rechtssicheren und praktikablen Umsetzung der Anforderungen aus DSGVO und Datenschutzrecht.
DSGVO & Datenschutz-Compliance
Wir unterstützen Unternehmen beim Aufbau und bei der Weiterentwicklung ihrer Datenschutzorganisation: von Dokumentationspflichten bis zur Gestaltung interner Prozesse.
Internationaler Datentransfer
Wir beraten bei der Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer und unterstützen bei Standardvertragsklauseln, Transfer Impact Assessments und weiteren Anforderungen der DSGVO.
Datenschutz bei Digitalisierung & KI
Wir begleiten digitale Projekte, KI-Anwendungen und neue Geschäftsmodelle und sorgen dafür, dass datenschutzrechtliche Anforderungen von Anfang an rechtssicher und praktikabel berücksichtigt werden.
Datenschutzvorfälle & Behörden
Bei Datenschutzverletzungen und behördlichen Anfragen unterstützen wir kurzfristig bei der rechtlichen Bewertung, Meldepflichten und der Kommunikation mit Datenschutzbehörden und Betroffenen.
Auftragsverarbeitung & Verträge
Wir erstellen und prüfen AV-Verträge, Joint-Controller-Vereinbarungen und weitere Datenschutzverträge und unterstützen bei der rechtssicheren Gestaltung der Zusammenarbeit mit Dienstleistern und Geschäftspartnern.
Beschäftigtendatenschutz
Wir beraten zu Datenschutzfragen im gesamten Beschäftigungsverhältnis: von Bewerbungsverfahren und HR-Systemen bis zur Verarbeitung und Nutzung von Beschäftigtendaten.
Wann sollten Sie einen Anwalt für Datenschutz einschalten?
Sie planen ein neues digitales Produkt oder Geschäftsmodell?
Wir prüfen frühzeitig, welche datenschutzrechtlichen Anforderungen berücksichtigt werden müssen und entwickeln gemeinsam mit Ihnen praktikable Lösungen.
In Ihrem Unternehmen ist ein Datenschutzvorfall aufgetreten?
Wir unterstützen kurzfristig bei der Bewertung des Vorfalls und klären, ob und welche Melde- und Informationspflichten bestehen.
Eine Datenschutzbehörde hat sich bei Ihnen gemeldet?
Wir übernehmen die rechtliche Bewertung, koordinieren die erforderlichen Schritte und begleiten die Kommunikation mit der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Sie möchten KI oder neue Cloud-Lösungen einsetzen?
Wir prüfen die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen und begleiten die Einführung.
Datenschutz für Unternehmen: Häufige Fragen zur DSGVO.
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Ein Anwalt für Datenschutz unterstützt Unternehmen sowohl bei der laufenden Umsetzung der DSGVO als auch bei konkreten Projekten und akuten Fragestellungen. Dazu gehören beispielsweise neue digitale Geschäftsmodelle, der Einsatz von KI, internationale Datentransfers, Datenschutzverträge oder Datenschutzvorfälle.
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Die DSGVO stellt zahlreiche Anforderungen an den Umgang mit personenbezogenen Daten. Unternehmen müssen unter anderem Rechtsgrundlagen, Informations- und Dokumentationspflichten, Betroffenenrechte, Auftragsverarbeitung sowie technische und organisatorische Maßnahmen berücksichtigen. Entscheidend ist eine Datenschutzorganisation, die rechtssicher und zugleich praktikabel ausgestaltet ist.
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Bei einer Datenschutzverletzung sollte zunächst schnell geklärt werden, welche Daten und Personen betroffen sind und welches Risiko besteht. Abhängig von der Bewertung kann eine Meldung an die zuständige Datenschutzbehörde innerhalb von 72 Stunden und gegebenenfalls eine Information der betroffenen Personen erforderlich sein.
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Ob ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss, hängt unter anderem von der Art und dem Umfang der Datenverarbeitung sowie den gesetzlichen Voraussetzungen ab. In Deutschland sind neben der DSGVO insbesondere die ergänzenden Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu berücksichtigen.
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Verarbeitet ein Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag eines Unternehmens, kann der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AV-Vertrag) erforderlich sein. Darin werden unter anderem Gegenstand und Umfang der Verarbeitung, Verantwortlichkeiten sowie technische und organisatorische Maßnahmen geregelt.
Jetzt Datenschutz und digitale Geschäftsmodelle rechtssicher gestalten.
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