S01E06: Business Compliance Rule - Geschäftsführerhaftung nach OLG Nürnberg
Eine aktuelle Entscheidung des OLG Nürnberg lässt keine Zweifel: wer es als Geschäftsführer beziehungsweise. Vorstand versäumt, geeignete Compliance-Strukturen zu implementieren, haftet der Gesellschaft persönlich. Auch die Business Judgement Rule stößt an ihre Grenzen, wo die Business Compliance Rule beginnt. Im konkreten Fall haben dem Geschäftsführer weder Compliance-Schulungen noch einfache Überwachungsmaßnahmen noch der Umstand geholfen, dass es sich mit 13 Mitarbeitern um ein mittelständisches Unternehmen gehandelt hat, geholfen, um die Haftung in Höhe von ca. EUR 800.000 zu vermeiden.
Bei allen Compliance-Fragen stehen Ihnen Thorsten Walter und Dr. Kim Manuel Künstner jederzeit gerne zur Verfügung: RundL@schulte-lawyers.com.