S03E06: Worauf noch hinzuweisen wäre... Hinweisgeberschutz in der Praxis

Seit 17. Dezember 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz für alle Unternehmen ab 50 Beschäftigte anwendbar. Erste Entscheidungen der Gerichte zum Whistleblowerschutz liegen auch schon vor. Wie immer hin und wieder weise, widmen sich unsere Compliance-Petzen Thorsten Walter und Dr. Kim Manuel Künstner den aktuellen Ereignissen. Ob ein Urteil des ArbG Hamm zu geteilten Meinungen führt, erfahren Sie in der aktuellen Episode von RECHTSANWALTER & LEBENSKÜNSTNER., dem Compliance-Podcast von SCHULTE RECHTSANWÄLTE.

Bei allen Compliance-Fragen stehen Ihnen Thorsten Walter und Dr. Kim Manuel Künstner jederzeit gerne zur Verfügung: RundL@schulte-lawyers.com.

 
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S03E07: Die Entzauberung der KI

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S03E05: Der Tugendterror der Compliance