S03E17: Hochrisiko-KI (Teil II), oder: werden wir von der KI-VO ausgenommen
Angenommen, Sie würden ausgenommen: das würde Sie sicherlich nicht erfreuen. Mehr Freude entsteht da schon bei den Anbietern und Betreibern von Hochrisiko-KI-Systeme, wenn sie nach Art. 6 Abs. 3 KI-VO vom Anwendungsbereich der Hochrisiko-Regulierung ausgenommen werden. Aber es wäre ja keine Spaßveranstaltung, gäbe es zur Ausnahme keine Gegenausnahme (Spoiler: Profiling)! Wie man richtig ausgenommen wird ohne verschaukelt zu werden, welche Pflichten selbst bei einer Ausnahme von der Hochrisiko-KI-Regulierung gelten und vieles mehr besprechen unsere Compliance-Freudenspender Thorsten Walter und Dr. Kim Manuel Künstner in der aktuellen Episode von RECHTSANWALTER & LEBENSKÜNSTNER., dem Compliance-Podcast von SCHULTE RECHTSANWÄLTE.
Bei allen Compliance-Fragen stehen Ihnen Thorsten Walter und Dr. Kim Manuel Künstner jederzeit gerne zur Verfügung: RundL@schulte-lawyers.com.