S04E05: Verschlusssache Datenschutz, oder Art. 32 DSGVO vom Ende-zum-Ende her gedacht

Kurz vor Ostern legen sich unsere Compliance-Kollaboratuere Thorsten Walter und Dr. Kim Manuel Künstner kein Ei ins Nest, sondern mit Bernhard Veeck einen netten und kompetenten Kollegen zum Thema Daten ein. Gemeinsam diskutieren sie darüber, ob das OLG Schleswig zu Recht aus der DSGVO eine allgemeine Pflicht zur Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von geschäftlichen E-Mails mit Rechungsanhang verlangt (Spoiler: eher nicht).

Bei allen Compliance-Fragen stehen Ihnen Thorsten Walter und Dr. Kim Manuel Künstner jederzeit gerne zur Verfügung: RundL@schulte-lawyers.com.

 
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