Unser allerliebster Humanoid Zuckerberg hat es mal wieder auf unsere Daten abgesehen und will künftig die Pressemitteilungen des Taubenzüchtervereins Reutlingen-Süd und die süßen Kindervideos, die sie alle bei Facebook und Instagram öffentlich posten, zum Training der Meta-eigenen KI nutzen. Dafür gibt es keinen Like von unseren Compliance-Networkern Thorsten Walter und Dr. Kim Manuel Künstner , die sich ein aktuelles Urteil des OLG Köln genauer anschauen, in welchem das Gericht keinen Verstoß durch Metas KI-Kapriolen gegen den Digital Markets Act und die DSGVO erkennen vermag. Warum unsere Experten im ersten Teil der vertonten Urteilsbesprechung erhebliche Bedenken gegen die gerichtliche Prüfung anhand des Digital Markets Act haben, erfahren sie in der aktuellen Episode von RECHTSANWALTER & LEBENSKÜNSTNER., dem Compliance-Podcast von SCHULTE RECHTSANWÄLTE. Alle zwei Wochen donnerstags bei Ihrem Podcast-Anbieter Ihres Vertrauens.
Bei allen Compliance-Fragen stehen Ihnen Thorsten Walter und Dr. Kim Manuel Künstner jederzeit gerne zur Verfügung: RundL@schulte-lawyers.com.
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