Wer ist für die Gestaltung einer Facebook-Fanpage verantwortlich? Meta, der Fanpage-Betreiber oder beide? Der Betreiber der Fanpage jedenfalls nicht, sagt das Verwaltungsgerichts Köln in seinem Urteil vom 17. Juli 2025 (13 K 1419/23). Ob diese Auffassung überzeugt und was es mit der gemeinsamen Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO auf sich hat, klären Thorsten Walter und ein guter Freund unseres Podcasts, Rechtsanwalt Bernhard Veeck in der aktuellen Folge von RECHTSANWALTER & LEBENSKÜNSTNER.

Bei allen Compliance-Fragen stehen Ihnen Thorsten Walter und Dr. Kim Manuel Künstner jederzeit gerne zur Verfügung: RundL@schulte-lawyers.com.

 
 

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