S05E12: Rechtswidrig beschafft — und trotzdem vor Gericht verwertbar?

Die WM ist gerade zu Ende gegangen – und schon wartet die nächste strittige Entscheidung. Der EuGH hat am 18. Juni 2026 in der Rechtssache C-484/24 (NTH Haustechnik) entschieden: Ein generelles Beweisverwertungsverbot für DSGVO-rechtswidrig erlangte Daten gibt es nicht. Kein pauschaler Abseitspfiff, kein automatischer Platzverweis, aber auch kein Freifahrtschein für alle, die Beweise um jeden Preis ins Spiel bringen wollen.

Da Dr. Kim Manuel Künstner noch den Spanien-Triumph verdaut, wechselt Thorsten Walter den bewährten Joker von der Ersatzbank ein: Unsere Compliance-Videoassistenten Thorsten Walter und Dr. Tilmann Dittrich, LL.M. checken C-484/24 und fragen: Was kommt ins Protokoll – was bleibt draußen?
Das Bundesarbeitsgericht hat dazu seit Jahren eine klare Linie: „Datenschutz ist kein Tatenschutz." Doch wie lange hält dieses Urteil, nachdem der EuGH die Kriterien neu justiert hat – und das BAG seine Rechtsprechung jetzt auf den Prüfstand stellen muss?

  • Was hat der EuGH konkret entschieden – und was hat er bewusst offengelassen?

  • Unter welchen Voraussetzungen dürfen Gerichte rechtswidrig erhobene Daten verwerten?

  • Was bedeutet das für Kündigungen, die auf Videoaufnahmen, E-Mails oder IT-Auswertungen gestützt werden

Eine Folge für alle, die wissen wollen, ob das Urteil aus Luxemburg die Spielregeln des Arbeitsrechts wirklich verändert.

Bei allen Compliance-Fragen stehen Ihnen Thorsten Walter, Dr. Kim Manuel Künstner und Dr. Tilmann Dittrich jederzeit gerne zur Verfügung: RundL@schulte-lawyers.com.

S05E12: Rechtswidrig beschafft — und trotzdem vor Gericht verwertbar?
SCHULTE RECHTSANWÄLTE. • RECHTSANWALTER & LEBENSKÜNSTNER.
 
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