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Kartellrecht

Selektive Vertriebssysteme durch Kontrollnummern schützen

Selektive Vertriebssysteme durch Kontrollnummern schützen

Das Landgericht Bamberg hat geurteilt, dass ein zulässiges selektives Vertriebssystem durch Warencodierung oder sonstige Kontrollnummern geschützt werden darf (Urt. v. 15. Juli 2014, 1 HK O 31/13). Entfernen Händler die von Herstellern eingesetzten Kontrollnummern, stellt dies einen Verstoß gegen § 4 Nr. 10 UWG dar.