Irland und Frankreich planen den Bau des Celtic Interconnector Stromverbundes. Der Celtic Interconnector ist ein 700 MW HVDC Unterseekabel zwischen der südlichen Küste Irlands und der Westküste Frankreichs. Es wird erwartet, dass die Kabelverbindung im Jahr 2025 in Betrieb geht. Circa 500km des ca. 575km langen Kabels werden dabei unter Wasser installiert. Der Celtic Interconnector wird die erste direkte Stromverbindung zwischen Irland und Kontinentaleuropa. Die EU-Kommission sieht das Projekt als eines von gemeinsamen Interesse.

Ähnliche Projekte finden sich auch im Europäischen Wirtschaftsraum. Eines dieser Projekte ist das Projekt NORD.LINK zwischen Norwegen und Deutschland, welches eine Stromverbindung zwischen diesen beiden Ländern schaffen soll. Beide Projekte, der Celtic Interconnector und NORD.LINK werden ebenso dafür sorgen, dass überschüssige erneuerbare Energie zu anderen Plätzen transportiert wird, wo sie gerade benötigt wird. Zum Beispiel kann im Fall von NORD.LINK überschüssige Windenergie von Deutschland nach Norwegen oder im Falle des Celtic Interconnectors von Irland nach Frankreich transportiert werden.

Windenergie ist weiterhin ein wachsender Industriesektor in Europa und ein immer wichtiger werdender Faktor im Transformationsprozess des Energiesektors in eine CO2-freie Industrie. Besonders Irland hat ein großes Potential für Windenergie und Offshore-Parks, die auch dabei helfen, die Klimaziele zu erreichen. Aus diesem Grund spielt Windenergie auch eine große Rolle im Climate Action Plan der irischen Regierung. Dieser Plan dient der Umsetzung von Irlands Klimazielen. Der Fokus auf Windenergie und Interkonnektivität eröffnet auch die Möglichkeit der Kooperation von europäischen Unternehmen. Zum Beispiel besteht die Möglichkeit, dass irische und französische Unternehmen von den Erfahrungen deutscher Unternehmen, die bereits Stromverbindungen gebaut haben, profitieren können. Auch deutsche Unternehmen können sicherlich ihre Erfahrung und ihr Wissen zur Unterstützung des Projektes der Stromverbindung zwischen Irland und Frankreich einbringen. Bei den vielen Möglichkeiten darf man aber nicht vergessen, dass viele Punkte beachtet werden müssen. Es gibt sehr viele Möglichkeiten effektive Strukturen im Energie- und Offshore-Sektor zu bilden. Allerdings muss neben sehr sorgfältig ausgearbeiteten Kooperationsvereinbarungen auch das Arbeitsrecht im Auge behalten werden.

Eine wichtige Frage in diesem Zusammenhang ist regelmäßig die Frage des anwendbaren Arbeitsrechts. Bei der Installation eines Unterseekabels muss beispielsweise sorgsam für eine Schiffsmannschaft, die bei der Verlegung des Kabels unterstützend tätig ist, geprüft werden, welches Recht Anwendung findet. Zum Beispiel muss im Fall eines deutschen Unternehmens, welches in der irischen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) tätig ist, geprüft werden, ob deutsches oder irisches Recht anwendbar ist. Die Antwort auf diese Frage kann erhebliche Konsequenzen hinsichtlich verschiedener rechtlicher Aspekte haben, zum Beispiel dem Arbeitszeitrecht, dem Arbeitsschutzrecht und anderer arbeitsrechtlicher Fragen. Dieser Prozess der Ermittlung des anwendbaren Rechts kann sehr aufwändig sein. Die Parteien können aber natürlich die Anwendung eines Rechts im Arbeitsvertrag vereinbaren, also beispielsweise des deutschen, irischen oder französischen Rechts. Dennoch müssen auch bei der Vereinbarung eines Rechts bestimmte Einschränkungen beachtet werden. Ein bestehendes Risiko ist, dass in der irischen oder französischen AWZ zwingende Regeln des irischen oder französischen Arbeitsrechts unabhängig vom Arbeitsvertrag beachtet werden müssen. Daher sollten solche Fragen im Vorfeld geklärt werden. Dies ist die einzige und sicherste Möglichkeit für Unternehmen Rechtskonformität mit dem korrekten anwendbaren Rechts von Anfang an zu wahren.

Auch die Arbeitnehmerentsendung ist ein wichtiges Feld für Unternehmen. Unternehmen haben dabei viele Aspekte zu beachten, wie die Länge des Aufenthaltes des Arbeitnehmers im Fremdstaat, die Frage, wann eine Niederlassung im anderen Staat gegeben ist oder in welchem Land Sozialversicherungsabgaben zu leisten sind.

Sofern diese Punkte beachtet werden, bieten der wachsende Windenergiesektor in Irland und Projekte wie der Celtic Interconnector große Möglichkeiten, nicht nur für Unternehmen in Irland oder Frankreich, sondern auch für Unternehmen mit Sitz in Deutschland.

Sollte Ihr Unternehmen planen in Irland und / oder Frankreich tätig zu werden, können Sie uns gerne kontaktieren. Wir freuen uns darauf Sie und den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.


Was der Celtic Interconnector für Deutschland und den Energiesektor bedeutet, erfahren Sie in Teil 1!


Blandine Orthmann, LL.M. berät nationale und internationale Unternehmen, insbesondere aus dem französisch-sprachigen Raum. Sie berät auch in internationalen Streitigkeiten im Zusammenhang mit Interessen in Frankreich und Deutschland.