Am 15. April 2019 vereinbarten Frankreich und Irland gemeinsam die Finanzierung des Celtic Interconnector. Die 700-Megawatt Unterwasserkabelverbindung wird mehr als 500 km lang und die erste zwischen Frankreich und Irland sein. Die Europäische Kommission sieht den Celtic Interconnector als Project of Common Interest (PCI).

Aus irischer Sicht, vor dem Hintergrund des immer näher kommenden Brexits, bietet sich die Möglichkeit die Energieabhängigkeit vom Vereinigten Königreich zu reduzieren. Dank des Celtic Interconnector wird Irland direkt mit dem Kontinent verbunden sein. Das Starkstromkabel wird den Austausch elektrischer Energie möglich machen und zur Entwicklung von Windparks in der Region beitragen.

Der Celtic Interconnector und ähnliche zukünftige Projekte ermöglichen beachtliche Möglichkeiten für französische, deutsche und irische Unternehmen im Energiesektor, speziell im Hinblick auf Windturbinen.

Deutsche Unternehmen können auf ihre Erfahrung zurückgreifen. Windenergie hat sich in Deutschland zu einem erheblichen Teil des Energiesektors entwickelt. Im Jahr 2018 war Deutschland europaweit am höchsten hinsichtlich der Windenergieproduktion gelistet.

Im Rahmen der sich eröffnenden Möglichkeiten stellen sich aber für die Beteiligten eine Reihe verschiedener rechtlicher Fragen. Französische, deutsche und irische Unternehmen mögen es als Möglichkeit sehen, wie es üblich im Energiesektor ist, sich zusammen zu schließen, um an Ausschreibungen teilzunehmen. Auf diesem Wege kann die Wettbewerbsfähigkeit und die Chance Aufträge zu gewinnen maximiert werden.

In einem solchem internationalen Kontext wird die Frage nach der rechtlichen Form einer solchen Kooperation (häufig ein Joint-Venture oder eine Konsortium) aufkommen. Ein Joint-Venture kann entweder vertraglich vereinbart werden oder gesellschaftlich ausgestaltet werden. In beiden Fällen müssen die Parteien die Wahl des anwendbaren Rechts treffen, speziell wenn sie aus unterschiedlichen Rechtsordnungen stammen. Die Parteien müssen ebenfalls untereinander die Kosten, Verantwortlichkeiten, Verluste und Gewinne zuweisen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Schaffung von Entscheidungsmechanismen oder- organen.

Die zu beachtenden rechtlichen Punkte enden nicht mit der Schaffung eines Joint-Ventures. Die Parteien müssen auch ihre vertraglichen Beziehungen zu ihrem Kunden sorgsam betrachten. Für große internationale Projekte ist eine Zuordnung der Risiken zwischen allen Interessenvertretern notwendig.

Schließlich, wenn ein Auftrag gewonnen wurde, werden französische, deutsche und irische Unternehmen mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen konfrontiert werden, wie der Arbeitnehmerentsendung. Unser internationales Team steht Ihnen gerne zur Verfügung, um alle bei Ihnen aufkommenden Fragen zu beantworten.


Was bezüglich des Celtic Interconnector im Arbeitsrecht zu beachten ist, erfahren Sie in Teil 2!


Blandine Orthmann, LL.M. berät nationale und internationale Unternehmen, insbesondere aus dem französisch-sprachigen Raum. Sie berät auch in internationalen Streitigkeiten im Zusammenhang mit Interessen in Frankreich und Deutschland.