Aufgrund des Brexits möchten viele irische Unternehmen ein Unternehmen oder eine Niederlassung in Deutschland gründen. Die Etablierung einer Niederlassung in Deutschland ist vor dem Hintergrund des nahenden Brexit in jedem Fall zu empfehlen, insbesondere wenn das Geschäftsfeld auch Kontinentaleuropa erfassen soll. Deutschland ist der größte Markt in Europa. Der deutsche Markt bietet Zugang zu mehr als 80 Millionen potentiellen Kunden und liegt im Zentrum Europas. International ist der deutsche Markt sehr gut angebunden. Auch die Verbindungen zwischen Irland und Deutschland sind sehr stark. Die engen Verbindungen zeigen sich an einigen Indikatoren. Zum Beispiel ist Deutschland Irlands viertgrößter Exportmarkt weltweit. Andererseits ist Deutschland der zweitgrößte Inlandinvestor in Irland. Die Bedeutung der deutsch-irischen Beziehungen wird weiter wachsen, sobald das Vereinigte Königreich den europäischen Binnenmarkt verlassen hat. Ausländische Unternehmen, die das Vereinigte Königreich als Hub für Ihren Eintritt in den europäischen Markt genutzt haben, werden wahrscheinlich Irland als die Möglichkeit sehen, in den europäischen Markt von einem englischsprachigen Land aus einzutreten. Es ist zu erwarten, dass der Handel zwischen Irland und Kontinentaleuropa , speziell mit Deutschland in Zukunft weiter zunehmen wird.

Beim Eintritt auf dem deutschen Markt sind irische Arbeitgeber mit vielen ihnen unbekannten Fragestellungen konfrontiert. Ein wichtiger zu beachtender Faktor sind die Kosten für Arbeitgeber hinsichtlich Arbeitnehmern in Deutschland. Die durchschnittlichen Kosten pro Arbeitsstunde betrugen nach den neusten Statistiken in Deutschland 34,20€/ Stunde (Irland 29,80€ Stunde).

In Deutschland besteht ein Mindestlohn. Dieser beträgt aktuell 9,19€/ Stunde und wird ab 1. Januar 2020 auf 9,35€/ Stunde erhöht. Dies ist geringer als der irische Mindestlohn von aktuell 9,80€/ Stunde. Viele Kosten in Deutschland sind in erster Linie ein Resultat der Lohnnebenkosten. Die Sozialversicherungsbeiträge unterscheiden sich sehr stark vom irischen System. Die irische Universal Social Charge (USC) und die Beiträge zur Pay Related Social Insurance (PRSI) unterscheiden sich sehr stark vom deutschen System. Es ist aber für Arbeitgeber sehr wichtig, sich über die Unterschiede im deutschen und irischen System klar zu sein, um eine Fehlkalkulation der Kosten zu vermeiden. Ebenfalls ist es nach unserer Erfahrung sehr empfehlenswert, die Unterschiede in den Systemen auch Arbeitnehmern, die nach Deutschland entsendet werden mitzuteilen. Gerade dies wird Fehlvorstellungen und daraus resultierende Unzufriedenheit bei den Arbeitnehmern vermeiden.

Die Sozialversicherungskosten werden in der Regel vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen getragen. In einigen Fällen, wie zum Beispiel der Pflegeversicherung, müssen einige Kosten nur vom Arbeitnehmer getragen werden. Die folgende Tabelle liefert einen Überblick über die Kosten der Sozialversicherung für Arbeitgeber in Deutschland.

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Zusätzlich hat der Arbeitgeber bestimmte Kosten selbst zu tragen. Dies beinhaltet die Beiträge zur Insolvenzgeldumlage in Höhe von 0,06% und die Unfallversicherung. Die Höhe der Unfallversicherung richtet sich nach der jeweiligen Gefahrenklasse. Außerdem sind diverse Umlagen zu leisten. Die Mutterschutzumlage beträgt beispielsweise zwischen 0,14% und 0,88% im Jahr 2019. Eine weitere Umlage betrifft die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Diese Umlage beträgt je nach Versicherung zwischen 0,9% und 4,1%. Diese Umlage findet nur Anwendung auf Unternehmen mit nicht mehr als 30 Arbeitnehmern im Sinne des Gesetzes.

Weiter sind die Beitragsbemessungsgrenzen zu beachten. Diese betragen für Kranken- und Pflegeversicherung 54,450.00€ und für die Renten- und Arbeitslosenversicherung 80,400.00€ in Westdeutschland und 73,800.00€ in Ostdeutschland.

Falls Sie ein geschäftliche Tätigkeit in Deutschland beginnen wollen, freuen wir uns Sie zu unterstützen und zu beraten. Wir haben viele Unternehmen beim Markteintritt in Deutschland unterstützt und können in allen Feldern des Wirtschaftsrechts beraten, wie zum Beispiel dem Gesellschafts-, Arbeits- und Datenschutzrecht, sowie dem Kartell- und Wettbewerbsrecht.