Wir § Künstliche Intelligenz.
Das wirtschaftliche Potenzial Künstlicher Intelligenz („KI“) steigt rasant. Sie verspricht Effizienz- und Umsatzsteigerungen. Die gesamte Lieferkette – von der Erzeugung über die Verarbeitung und Herstellung bis hin zum Handel und der Vermarktung – kann von Künstlicher Intelligenz profitieren.
Künstliche Intelligenz eröffnet Chancen: Wir sorgen für rechtliche Klarheit.
Unsere Leistungen im Überblick:
Rechtliche Grundlagen des KI-Einsatzes
Wir beraten Unternehmen bei der rechtssicheren Nutzung von KI im betrieblichen Umfeld. Dazu gehören die Prüfung bestehender Anwendungen, die rechtliche Bewertung von KI-Systemen sowie die Einordnung in geltende Normen wie DSGVO.
Anforderungen der KI-Verordnung (EU AI Act)
Die kommende
KI-Verordnung
(EU AI Act) der EU bringt weitreichende Verpflichtungen für Unternehmen mit sich. Wir unterstützen Sie bei der Einordnung Ihrer Systeme in Risikokategorien, bei der Entwicklung rechtskonformer Strategien und der Umsetzung zentraler Anforderungen, etwa in Bezug auf Transparenz und Datenmanagement.
Schulungen zu Compliance und Datenschutz
Die Nutzung von KI erfordert auch intern fundiertes Wissen. Wir bieten praxisnahe Schulungen und Workshops für Fach- und Führungskräfte an, beispielsweise zu Themen wie Datenschutz in der KI-Nutzung, Compliance-Risiken, Umgang mit automatisierten Entscheidungen.
Was ist Künstliche Intelligenz? Eine Definition von KI.
KI umfasst nahezu alle Lebensbereiche, die gesamtgesellschaftliche Bedeutung von KI ist immens. Und doch ist Künstliche Intelligenz nur schwer zu definieren. Auf EU-Ebene definiert Art. 3 Nr. 1 KI-Verordnung („AI-Act“) KI-Systeme als ein „ein maschinengestütztes System, das für einen in unterschiedlichem Grade autonomen Betrieb ausgelegt ist und das nach seiner Betriebsaufnahme anpassungsfähig sein kann und das aus den erhaltenen Eingaben für explizite oder implizite Ziele ableitet, wie Ausgaben wie etwa Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen erstellt werden, die physische oder virtuelle Umgebungen beeinflussen können.".
Wer sind wir?
Compliance trifft KI: unser Podcast zur rechtlichen Zukunft.
Dr. Kim Manuel Künstner,
Partner.
...bietet Compliance-Beratung insbesondere für digitale Märkte und die Lebensmittelindustrie. Seine Beratung erstreckt sich u.a. auf die rechtsichere Einführung und Umsetzung von Künstlicher Intelligenz, den Schutz vor bzw. die Beseitigung von Cyberangriffen.
Thorsten Walter,
Partner.
...berät Unternehmen bei der Entwicklung von Unternehmensstrategien zum Einsatz von KI-Systemen, datenschutzrechtlichen Fragen und der Erstellung von unternehmensinternen Dokumentationen.
Workshop mit dem Schwerpunkt Künstliche Intelligenz.
Gemeinsam mit unseren Partnern quattec und humest bieten wir Workshops zum Thema KI an. Fragen Sie gerne unverbindlich eine Schulung bei uns an, die Inhalte können Sie sich hier downloaden, gerne passen wir diese auch nach Ihren individuellen Vorstellungen an:
Auswahl der Schwerpunkte unserer KI-Rechtsberatung.
Insbesondere bei Eigenentwicklungen von KI-Anwendungen sind bestehende bzw. sich abzeichnende regulatorische Vorgaben, wie etwa durch den AI-Act der EU, zu berücksichtigen. Bei dem AI-Act der EU handelt es sich weltweit um das erste umfassende Regulierungsvorhaben von KI. Der AI-Act wurde am 1. August 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Ziel ist es, einheitliche gesetzliche Bedingungen für KI zu schaffen. KI-Systeme müssen dabei bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, insbesondere sicher und transparent sein. Dabei wird ein abgestufter risikobasierter Ansatz verfolgt: Je nach Einstufung des KI-Systems gelten unterschiedliche Pflichten.
Daneben hat der Einsatz von KI viele Berührungspunkte mit dem Datenschutz. Hier müssen rechtzeitig die notwendigen Prozesse aufgesetzt und kontrolliert werden, um insbesondere eine DSGVO-konforme Verarbeitung persönlicher Daten zu gewährleisten.
Im arbeitsrechtlichen Kontext kann Künstliche Intelligenz nicht zuletzt in Recruiting- und Trainingsprozessen unterstützen. Gleichzeitig stellt sich häufig das Problem der Diskriminierung bei KI-gestützten Auswahlverfahren. Auch sind beim Einsatz von KI-Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates zu beachten.
Daneben müssen beim Einsatz von KI auch die Rechte der Unternehmen und Dritter berücksichtigt werden. Das gilt insbesondere bei der Einspeisung von Daten, die IP-Rechten (Urheberrechte, Marken- und Designrechte, Bildrechte, etc.) oder dem Geschäftsgeheimnisschutz unterliegen. Für die notwendige Sensibilisierung aber auch Selbstbefähigung im Alltag bieten wir Mitarbeiter- und Geschäftsführungsschulungen an.
Im Gesellschaftsrecht stellt sich die Frage, ob und gegebenenfalls wie Entscheidungsprozesse unter Zuhilfenahme von KI getroffen oder gar an diese delegiert werden können. Damit geht die Frage nach der Haftung für Künstliche Intelligenz einher.
Werden KI-Anwendungen im Rahmen wettbewerblicher Entscheidung, wie etwa der Preissetzung eingesetzt, sind kartellrechtliche Vorgaben zu beachten, damit Unternehmen nicht unversehens zu Kartellanten werden. Gleichzeitig kann das Kartellrecht Ansprüche auf Herausgabe wesentlicher (Trainings-)Daten gewähren, die Unternehmen überhaupt erst in die Lage versetzen, in Konkurrenz zu anderen zu tragen.
Gerne stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema Künstliche Intelligenz zur Seite, vereinbaren Sie hier Ihren Beratungstermin: