Blockmodell: Kein Urlaubsanspruch während der Freistellungsphase in der Altersteilzeit.

(BAG, Urteil vom 24.09.2019, 9 AZR 481/18)

Bei der Beendigung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses im sogenannten Blockmodell besteht kein Anspruch auf Abgeltung von Urlaub für die Freistellungsphase.

Arbeitnehmer sind in der Freistellungsphase weder aufgrund gesetzlicher Regelungen noch nach den Bestimmungen des Unionsrechts Arbeitnehmern gleichzustellen, die in diesem Zeitraum tatsächlich gearbeitet haben.


Sachgrundlose Befristung auch bei Überschreitung der Höchstdauer nur um einen Tag unwirksam.

(LAG Düsseldorf, Urteil vom 09.04.2019, 3 Sa 1126/18)

Die Überschreitung der Höchstdauer von zwei Jahren für eine sachgrundlose Befristung um auch nur einen Tag wegen einer Dienstreise führt zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.

Vorliegend war der Mitarbeiter am Tag vor Beginn seiner Tätigkeit zu einer Einführungsschulung angereist. Diese Reisetätigkeit fand bereits im Rahmen der aufgenommenen Tätigkeit statt und stellt somit eine Arbeitsleistung dar.


Die Auslegung eines Tarifvertrags folgt Gesetzesauslegungs-Methodik.

(LAG Nürnberg, Urteil vom 15.03.2019, 8 Sa 303/18)

Ist der Wortlaut eines Tarifvertrages in Bezug auf die Auszahlung einer Härtegeldzahlung in der Form uneindeutig, als dass nicht ersichtlich ist, ob die Zahlung einmalig oder jährlich erfolgen soll, sind die für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln anzuwenden.


Leander Hornung berät Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsrechts und Gesellschaftsrechts.