Rügeobliegenheit des Käufers außerhalb § 377 HGB.

(BGH, Beschluss vom 02.07.2019 – VIII ZR 74/18)

Auch außerhalb des Anwendungsbereiches des § 377 HGB kann eine Käufer zur unverzüglichen Untersuchung und Rüge von Mängeln verpflichtet sein. Eine solche Pflicht kann sich beispielsweise aus Vereinbarungen, Handelsbräuchen und sonstigen Verkehrssitten ergeben, ausnahmsweise auch aus Treu und Glauben (§ 242 BGB).


Fiktive Mangelbeseitigungskosten als Schadensersatzanspruch beim Kaufvertrag.

(LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 04.06.2019 – 6 O 7787/18)

Der Käufer kann Schadensersatz in Gestalt der voraussichtlichen Mangelbeseitigungskosten verlangen, wenn

(1) hinreichend sicher ist, dass er den vorhandenen Zustand nicht akzeptieren wird und

(2) er die in sein Anwesen eingebaute mangelhafte Kaufsache entfernen und durch eine neu einzubauende Sache ersetzen will.

Die Unzulässigkeit einer fiktiven Schadensberechnung für die Mangelbeseitigung aus dem Werkvertragsrecht ist dann nicht auf das Kaufrecht übertragbar.


Klage eines früheren Aufsichtsratsmitglieds gegen Aufsichtsratsbeschlüsse während dessen Zugehörigkeit zu dem Aufsichtsrat.

(OLG Frankfurt Urteil vom 02.05.2019 – 22 U 61/17)

Ein früheres Aufsichtsratsmitglied hat auch nach seinem Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit früherer Aufsichtsratsbeschlüsse aus der Zeit seiner Zugehörigkeit zu dem Aufsichtsrat.


Leander Hornung berät Unternehmen in allen Fragen des Arbeits- und Gesellschaftsrechts.