50+1-Regel: Dr. Kim Manuel Künstner im Interview mit dem 11FREUNDE-Magazin.

Das Bundeskartellamt hält die 50+1-Regel im deutschen Profifußball grundsätzlich für kartellrechtlich zulässig – stellt zugleich aber Anforderungen an ihre konsequente und einheitliche Anwendung. Im Interview mit dem Fußballmagazin 11FREUNDE ordnet unser Kartellrechtspartner Dr. Kim Manuel Künstner die Entscheidung und ihre möglichen Folgen für die DFL und die Bundesligavereine ein.

Dr. Kim Manuel Künstner erläutert, weshalb 50+1 aus kartellrechtlicher Sicht zunächst eine Wettbewerbsbeschränkung darstellt, die Besonderheiten des Sports und das Ziel der Vereinsprägung diese aber rechtfertigen können. Entscheidend sei nun die praktische Umsetzung: „50+1 hat kartellrechtlich einen Freifahrtschein bekommen. Aber nur in konsequenter Umsetzung!“

50+1 im Spannungsfeld des Kartellrechts.

Dr. Kim Manuel Künstner
Rechtsanwalt für Kartellrecht, Partner.

T: +49 69 900 26-871
E: kim.kuenstner@schulte-lawyers.com

Im Gespräch erläutert Künstner unter anderem das kartellrechtliche Spannungsfeld hinter 50+1: Einerseits begrenzt die Regel den Einfluss von Investoren und damit den Wettbewerb um Kapital. Andererseits erkennt das Bundeskartellamt die Besonderheiten des Sports sowie das Ziel an, den vereinsgeprägten Charakter des deutschen Profifußballs und die Mitbestimmung der Mitglieder zu erhalten.

Besonders relevant wird die Entscheidung nun bei der konkreten Umsetzung. Künstner beleuchtet, welche Fragen sich etwa mit Blick auf die Mitgliederpartizipation bei RB Leipzig, die Förderausnahmen für Bayer Leverkusen und den VfL Wolfsburg sowie die Rolle der DFL bei der Durchsetzung von 50+1 stellen. Dabei geht es auch um die Frage, welche rechtlichen Konflikte entstehen könnten, wenn die Liga die vom Bundeskartellamt aufgezeigten Punkte umsetzt.

Rechtliche Herausforderungen bleiben.

Seine Einordnung zeigt: Die grundsätzliche kartellrechtliche Zulässigkeit von 50+1 schafft zwar wichtige Orientierung, beendet die Diskussion über die konkrete Ausgestaltung der Regel aber nicht. Für die DFL und einzelne Clubs bleiben wesentliche rechtliche und praktische Fragen zu klären.

Das vollständige Interview mit Dr. Kim Manuel Künstner ist bei 11FREUNDE erschienen und im Abonnement verfügbar.

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