Das Gesetz, am 10.12.2016 im französischen Amtsblatt veröffentlicht, sucht die Angleichung an internationale Compliance Standards (Foreign Corrupt Practices Acts – „FCPA“ – in den Vereinigten Staaten, UK Bribery Act, OECD-Konvention gegen die Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr, usw.).

Nach zahlreichen FCPA-Entscheidungen gegen europäische Unternehmen in den USA schafft Frankreich neue Compliance Verpflichtungen für Unternehmen:

  • Gesellschaften, die entweder mindestens 500 Arbeitnehmer beschäftigen oder einer Gruppe mit (i) einer französischen Muttergesellschaft, (ii) einem konsolidierten Umsatz über 100 Mio. EUR und (iii) mindestens 500 Arbeitnehmern angehören, müssen innerhalb von 6 Monaten ein Compliance-Programm nach den gesetzlichen Vorgaben aufstellen bzw. anpassen.

  • Darüber hinaus müssen Gesellschaften, die mindestens 50 Arbeitnehmer beschäftigen, ein geeignetes Whistleblowing-Verfahren implementieren.

Das Gesetz schafft eine neue Anti-Korruptions-Agentur. Diese kontrolliert die Umsetzung des neuen Gesetzes in den Unternehmen und ist befugt, Geldstrafen auszusprechen.

Im Bereich der Wirtschaftsstraftaten führt das Gesetz für Unternehmen die Möglichkeit ein, einen strafrechtlichen Deal abzuschließen.