Achtung Gesetzesänderung: Die Kündigung eines schwerbehinderten Mitarbeiters ist ohne vorherige Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung künftig unwirksam!

Achtung Gesetzesänderung: Die Kündigung eines schwerbehinderten Mitarbeiters ist ohne vorherige Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung künftig unwirksam!

Der Gesetzgeber hat die Rechte der Schwerbehindertenvertretung und von Menschen mit Behinderung mit dem Bundesteilhabegesetz grundlegend reformiert und gestärkt. Dazu gehört seit 30.12.2016 insbesondere, dass die vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung gegenüber einem schwerbehinderten (bzw. gleichgestellten) Arbeitnehmer der vorherigen Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung zwingend bedarf. Ohne eine entsprechende Beteiligung ist die Kündigung unwirksam!

Gastbeitrag: Neues Polnisches Gesetz zu Verhandlungsmacht im LEH

Gastbeitrag: Neues Polnisches Gesetz zu Verhandlungsmacht im LEH

Der Umgang mit der Verhandlungsmacht großer Lebensmitteleinzelhändler beschäftigt die Rechtsordnungen in ganz Europa. Auffallend sind die unterschiedlichen Ansätze, die hierfür gewählt werden. In Polen wurde hierzu ein neues Gesetz im Amtsblatt veröffentlicht, das am 12. Juli 2017 in Kraft treten wird. In seinem Gastbeitrag berichtet Michał Markowicz aus der Warschauer Kanzlei PSB Legal über die wichtigsten Änderungen.

Kartellverstoß: Vertikal? Ist nicht (l)egal!

Kartellverstoß: Vertikal? Ist nicht (l)egal!

Das Bundeskartellamt hat die Möbelhersteller und deren Verantwortliche wegen vertikaler Preisabsprachen mit über EUR 4 Mio. bebußt. Es gilt daher weiterhin der Grundsatz: Hersteller dürfen die Preissetzungsfreiheit ihrer Händler abseits von UVP und Höchstpreisbindungen nicht beeinträchtigen. Auch Händlern drohen erhebliche Kartellbußgelder, wenn sie sich an den vertikalen Preisbindungen beteiligen.

Updatet: Bundesrechtsanwaltskammer begrüßt Regierungsentwurf zur Änderung der Insolvenzordnung

Updatet: Bundesrechtsanwaltskammer begrüßt Regierungsentwurf zur Änderung der Insolvenzordnung

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) befürwortet - ausweislich ihrer jüngsten Stellungnahme Nr. 38/2016 (November 2016) - den Änderungsentwurf der Bundesregierung zu § 104 InsO (BT-Drs. 18/9983) überwiegend. Allerdings mahnt sie zur Nachbesserung hin­sichtlich einer weiteren Begrenzung des Anwendungsbereichs von § 104 InsO-E und der Konkretisierung oder Streichung der unbestimmten Rechtsbegriffe in § 104 Abs. 4 InsO-E.

Zur Wirksamkeit formularmässiger Bearbeitungsentgeltklauseln in Darlehensverträgen

Zur Wirksamkeit formularmässiger Bearbeitungsentgeltklauseln in Darlehensverträgen

Für Verbraucherdarlehensverträge hat der Bankensenat des Bundesgerichtshofs (BGH) durch zwei parallele Urteile vom 13.05.2014 - XI ZR 405/12 bzw. XI ZR 170/13 und durch zwei weitere, bestätigende Parallelentscheidungen vom 28.10.2014 – XI ZR 348/13 bzw. XI ZR 17/14 formularmäßige Klauseln über die Erhebung eines Bearbeitungsentgelts in Darlehens­verträgen zwischen einem Kreditinstitut und einem Verbraucher unwirksam erklärt.

Sachgrundlose Befristung bis zu 6 Jahren durch Tarifvertrag möglich

Sachgrundlose Befristung bis zu 6 Jahren durch Tarifvertrag möglich

Mit Urteil vom 26. Oktober 2016 (Az.: 7 AZR 140/15) hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass eine tarifvertragliche Regelung des Manteltarifvertrages (MTV) zwischen der Arbeitgebervereinigung Energiewirtschaftlicher Unternehmen e.V. (AVE) und der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE), die die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen bis zu einer Gesamtdauer von 5 Jahren bei fünfmaliger Verjährungsmöglichkeit zulässt, wirksam ist.

9. GWB-Novelle und Verhandlungsmacht im LEH (I): Das "neue" Anzapfverbot.

9. GWB-Novelle und Verhandlungsmacht im LEH (I): Das "neue" Anzapfverbot.

Der Regierungsentwurf zur 9. GWB-Novelle enthält die im Referentenentwurf lediglich abstrakt angekündigte Verschärfung des "Anzapfverbots" (§§ 19 Abs. 2 Nr. 5, 20 Abs. 2 GWB). Dem Gesetzgeber wird es damit nicht gelingen, die Norm in der Praxis zur Anwendung zu bringen. Die Bezeichnung "Symbolpolitik" ist nicht von der Hand zu weisen.