Klage gegen die Kündigung eines Fremdgeschäftsführers ist regelmäßig nicht vor den Arbeitsgerichten zulässig.

(BAG, Urteil vom 21.01.2019, 9 AZB 23/18)

Der Fremdgeschäftsführer einer GmbH steht mit dieser regelmäßig nicht in einem Arbeitsverhältnis, sondern einem Dienstverhältnis. Im Falle einer im vorliegenden Fall fristlosen Kündigung kann sich dieser nicht an die Arbeitsgerichte wenden, da diese gem. § 2 Abs. 1 ArbGG nicht zuständig sind. Der Geschäftsführer nimmt Arbeitgeberfunktionen wahr und ist deshalb keine arbeitnehmerähnliche, sondern eine arbeitgebergleiche Person.


Arbeitgeber kann Unterrichtung des Betriebsrats bei Neueinstellung gem. § 99 BetrVG nicht rückwirkend nachholen.

(BAG, Urteil vom 21.11.2018, 7 ABR 16/17)

Die Fiktion des § 99 Abs. 3 Satz 2 BetrVG kann nur eintreten, wenn der Arbeitgeber den Betriebsrat vor der Einstellung eines Arbeitnehmers nach § 99 Abs. 1 BetrVG unterrichtet hat. Eine erst nach der Aufnahme der Tätigkeit durch den Arbeitnehmer vorgenommene nachträgliche Unterrichtung des Betriebsrats, kann die Zustimmungsfiktion nach § 99 Abs. 3 Satz 2 BetrVG zu der bereits erfolgten Einstellung nicht bewirken.


Keine einstweilige Anordnung gegen das "Streikbrecherverbots" gemäß AÜG.

(BVerfG vom 12.02.2019 – 1 BvR 842/17)

Das Verbot des § 11 Abs. 5 Satz 1, 2 AÜG, bei einem bevorstehendem Arbeitskampf Leiharbeitnehmer auf den Arbeitsplätzen der streikenden Arbeitnehmer einzusetzen, birgt für den Arbeitgeber keine derart schwerwiegenden Nachteile, als dass das Verbot bis zur Entscheidung der Hauptsache ausgesetzt werden müsste.


Leander Hornung berät Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsrechts und Gesellschaftsrechts.