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Eine dauerhafte Versetzung per Direktionsrecht ins Ausland – das schien ein Ding der Unmöglichkeit zu sein. Doch das sieht das Bundesarbeitsgericht nun anders!
Arbeitnehmer können dauerhaft ins Ausland versetzt werden, wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart ist oder nach den Umständen konkludent etwas anderes vereinbart worden ist. Mehr dazu in diesem Beitrag!