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Aufsichtsbehörden

Datenschutz-Grundverordnung: Drohen den Unternehmen ab dem 25. Mai 2018 wirklich Bußgelder in Millionenhöhe?

Datenschutz-Grundverordnung: Drohen den Unternehmen ab dem 25. Mai 2018 wirklich Bußgelder in Millionenhöhe?

In weniger als fünf Monaten gilt die EU Datenschutz-Grundverordnung für alle Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union anbieten. Ab dem 25. Mai 2018 können von den Aufsichtsbehörden für Verstöße  gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen Bußgelder von bis zu EUR 20 Millionen oder 4 % des weltweit erzielten Jahresumsatzes ausgesprochen werden. Es stellt sich deshalb die Frage, ob in Zukunft wirklich Bußgelder in Millionenhöhe verhängt werden.