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Der Countdown läuft: Mittelständische Unternehmen und das nahende Ende der Schonfrist beim Hinweisgeberschutz
Hinweisgeberschutzgesetz: Ab dem 17. Dezember 2023 müssen auch mittelständische Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten eine interne Meldestelle bereitstellen. Hier mehr dazu!